



+
+
+


Die arbeitsmedizinische Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 umfasst die arbeitsmedizinische Beratung des Unternehmens in allen Fragen der Gesundheit bei der Arbeit. Dazu gehören insbesondere die Beratung der Unternehmensleitung, die Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen aus arbeitsmedizinischer Sicht, die Beratung zu gesundheitsgerechten Arbeitsbedingungen sowie die Unterstützung bei Unterweisungen und Präventionsmaßnahmen.
Ja. Unternehmen sind verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Betreuung sicherzustellen. Grundlage hierfür sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2, nach denen Unternehmen einen Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin bestellen müssen. Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu erkennen und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Der Umfang der arbeitsmedizinischen Betreuung richtet sich nach der Beschäftigtenzahl und der Betreuungsgruppe gemäß DGUV Vorschrift 2.
Die konkrete Einsatzzeit wird im Rahmen der Grund- und betriebsspezifischen Betreuung festgelegt und an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst. Zusätzlich ergeben sich Anlässe aus besonderen Gefährdungen, Veränderungen im Betrieb oder arbeitsmedizinischen Fragestellungen.
Die Grundbetreuung ergibt sich aus der Anzahl der Beschäftigten und der Zuordnung zur jeweiligen Betreuungsgruppe.
Die betriebsspezifische Betreuung berücksichtigt besondere betriebliche Anforderungen, z. B. spezielle Belastungen, Tätigkeiten oder Fragestellungen, und wird anhand definierter Auslöse- und Aufwandskriterien festgelegt.
Ja. Die DGUV Vorschrift 2 erlaubt digitale Anteile der arbeitsmedizinischen Betreuung, sofern sie fachlich geeignet sind.
Viele Prozesse – z. B. Dokumentation, Beratung, Terminorganisation oder ASA-Protokolle – können digital unterstützt und zentral verwaltet werden. Präsenzleistungen, z. B. Vorsorgen oder Begehungen, erfolgen weiterhin vor Ort.
Schnelle Terminvergabe, feste Ansprechpartner und Deutschlandweit verfügbar:
Unsere arbeitsmedizinische Betreuung ist eng verzahnt mit Arbeitssicherheit und betrieblichem Gesundheitsmanagement. So erhalten Unternehmen eine strukturierte, rechtssichere und abgestimmte Betreuung aus einer Hand.
