Die Pflichtvorsorgen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) festgelegt.
Sie gelten z. B. bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Lärm, Atemschutzgeräten oder Biostoffen.
Angebots- und Wunschvorsorgen ergänzen diese Pflichtuntersuchungen, um die Gesundheit der Mitarbeitenden bestmöglich zu schützen.