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Der Arbeitgeber muss Brandschutzmaßnahmen festlegen, regelmäßig prüfen und Mitarbeitende unterweisen (§10 ArbSchG, ASR A2.2).
Bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen - von Fluchtwegen und Löschanlagen bis zu Brandschutzordnungen und Alarmplänen.
Fachkundige Personen mit entsprechender Qualifikation, z. B. Brandschutzbeauftragte oder Sicherheitsingenieur:innen.
Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich erfolgen, aber auch vor Aufnahme einer Tätigkeit, bei Änderungen des Arbeitsbereichs, bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien und nach einem Arbeitsunfall. Bestimmte Unterweisungen, z.B. für Jugendliche, erfordern eine halbjährliche Wiederholung.
Wir beraten bei der Erstellung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten, führen Schulungen durch und begleiten die regelmäßige Überprüfung technischer und organisatorischer Maßnahmen.
