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Die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 umfasst die sicherheitstechnische Beratung des Unternehmens in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Dazu gehören insbesondere die Unterstützung der Geschäftsführung bei Arbeitsschutzmaßnahmen, Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen und – soweit erforderlich – die Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA).
Ja. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, den Arbeitsschutz sicherzustellen. Grundlage hierfür ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das u. a. die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen vorschreibt.
Zusätzlich müssen Unternehmen gemäß § 5 ASiG und der DGUV Vorschrift 2 eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie einen Betriebsarzt bestellen.
Die Grundbetreuung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt sie bei besonderen Risiken, Projekten oder Veränderungen.
Ja. Viele Prozesse - z. B. Dokumentation, Unterweisungen und ASA-Protokolle - werden digital unterstützt und zentral verwaltet.
Erfahrung, Effizienz und interdisziplinäre Zusammenarbeit: Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit greifen bei uns ineinander - für umfassende Betreuung aus einer Hand.
