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Die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 umfasst die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Beratung des Unternehmens in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Dazu gehören insbesondere die Unterstützung der Geschäftsführung bei Arbeitsschutzmaßnahmen, Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen und jährlichen Unterweisungen.
Ja. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, den Arbeitsschutz sicherzustellen. Grundlage hierfür ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das u. a. die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen vorschreibt.
Zusätzlich müssen Unternehmen gemäß § 5 ASiG und der DGUV Vorschrift 2 eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie einen Betriebsarzt bestellen.
Der Bedarf der Grundbetreuung ermittelt sich aus der Beschäftigtenzahl und der Betreuungsgruppe. Der Bedarf der betriebsspezifischen Einsatzzeit wird gemäß Leistungsermittlung (Auslöse- und Aufwandskriterien) definiert.
Ja, die DGUV V2 lässt auch digitale Betreuungsanteile zu. Zudem bilden wir viele Prozesse - z. B. Dokumentation, Unterweisungen und ASA-Protokolle - digital ab und verwalten sie zentral.
Erfahrung, Effizienz und interdisziplinäre Zusammenarbeit: Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit sowie betriebliches Gesundheitsmanagement greifen bei uns ineinander - für umfassende Betreuung aus einer Hand.
