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Eine Gefährdungsbeurteilung erfasst und bewertet systematisch alle potenziellen Gefahren im Betrieb - sie bildet die Grundlage für einen wirksamen und rechtssicheren Arbeitsschutz.
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzliche Arbeitgeberpflicht nach §5 ArbSchG. Wir unterstützen Unternehmen bei der strukturierten Durchführung, Bewertung und Dokumentation – praxisnah und rechtskonform.
Eine Gefährdungsbeurteilung muss immer dann aktualisiert werden, wenn sich Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Arbeitsbedingungen oder rechtliche Vorgaben ändern – oder wenn neue Erkenntnisse zu Gefährdungen vorliegen. Empfehlenswert ist eine regelmäßige Überprüfung, da einige Regelwerke konkrete Fristen vorgeben.
Ja. Die Dokumentation ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss nachvollziehbar darstellen, wie Gefährdungen ermittelt, bewertet und Maßnahmen abgeleitet wurden. Eine strukturierte Dokumentation ist zudem Voraussetzung für interne Audits oder Zertifizierungen, z. B. nach ISO 45001.
