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Chemische Stoffe oder Gemische mit physikalischen, gesundheitsschädlichen oder umweltgefährlichen Eigenschaften - z. B. brennbar, ätzend, giftig oder sensibilisierend.
Unternehmen müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Schutzmaßnahmen festlegen und ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis führen. Wir unterstützen bei der praktischen Umsetzung und Organisation dieser Anforderungen.
Das Gefahrstoffverzeichnis muss regelmäßig gepflegt und bei Bedarf sofort aktualisiert werden – z. B. bei neuen Produkten, geänderten Einstufungen, veränderten Lagerorten oder bei der Entfernung nicht mehr verwendeter Stoffe.
TRGS 510 regelt die Lagerung, die CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) die Kennzeichnung und Einstufung gefährlicher Stoffe.
Beide Bereiche basieren auf der Gefährdungsbeurteilung nach §6 GefStoffV. Wir verknüpfen Gefahrstoffmanagement und Explosionsschutz zu einem ganzheitlichen Sicherheitskonzept.
Wir erfassen und bewerten Gefahrstoffe, strukturieren das Gefahrstoffverzeichnis digital, prüfen Sicherheitsdatenblätter und begleiten Sie bei Unterweisungen und Audits - für einen rechtssicheren und effizienten Umgang mit Gefahrstoffen.
