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Wenn Tätigkeiten mit brennbaren Gasen, Dämpfen oder Stäuben durchgeführt werden, bei denen explosionsfähige Atmosphären entstehen können (§6 GefStoffV).
Fachkundige Personen - etwa Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Explosionsschutzbeauftragte. Wir übernehmen die vollständige Erstellung und Aktualisierung im Auftrag, abgestimmt auf Ihre betrieblichen Abläufe.
Regelmäßig, insbesondere bei technischen Änderungen oder neuen Stoffen – idealerweise im Rahmen der jährlichen Gefährdungsbeurteilung.
Zoneneinteilung, Bewertung von Zündquellen, Schutzmaßnahmen, Prüfintervalle und Verantwortlichkeiten – alles digital dokumentiert.
Wir erstellen Explosionsschutzdokumente, bewerten Gefährdungen und begleiten Unternehmen bei der sicheren Umsetzung aller technischen und organisatorischen Maßnahmen.
