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Sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind (§ 3 BaustellV). Der Bauherr muss einen geeigneten Koordinator bestellen.
Er koordiniert alle Arbeitsschutzmaßnahmen, erstellt den SiGe-Plan, organisiert Sicherheitsbesprechungen und sorgt für Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten.
Der SiGe-Plan dokumentiert Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Zuständigkeiten. Er ist Pflicht auf allen Baustellen mit mehreren Arbeitgebern und muss regelmäßig aktualisiert werden.
Der Bauherr bleibt verantwortlich für die Einhaltung der Baustellenverordnung, kann aber Aufgaben an den SiGeKo übertragen. Wir unterstützen bei der Pflichtenübertragung und rechtssicheren Organisation.
