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Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) müssen Unternehmen Abfälle getrennt erfassen, ordnungsgemäß entsorgen und Nachweise führen.
Die Verantwortung liegt beim Betreiber oder Arbeitgeber. In größeren Betrieben ist ein Abfallbeauftragter zu bestellen, der Prozesse überwacht und dokumentiert.
Mindestens Papier, Glas, Metall, Kunststoff, Bioabfall und gefährliche Abfälle gemäß § 9 GewAbfV.
Wir analysieren Entsorgungsprozesse, erstellen Abfallkonzepte, führen Schulungen durch und übernehmen die Dokumentation im Rahmen Ihrer gesetzlichen Pflichten.
Rechtssicherheit, Kosteneffizienz und ein messbarer Beitrag zur Nachhaltigkeit – Vorteile, die über reine Entsorgung hinausgehen.
