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Nur Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatzqualifikation „Verkehrsmedizin“ oder „Arbeitsmedizin“.
Seh-, Hör-, Reaktions- und Belastungsfähigkeit, ggf. psychische Stabilität und Medikamenteneinnahme.
In der Regel 2–5 Jahre, je nach Tätigkeit und Vorschrift (z. B. Fahrerlaubnisverordnung).
Bei beruflich veranlassten Untersuchungen der Arbeitgeber; bei privaten Anliegen die betroffene Person selbst.
Ja, unsere Verkehrsmediziner:innen und Partnerpsycholog:innen unterstützen Sie auch in solchen Fällen individuell.
