



+
+
+


Nach einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein BEM anzubieten.
Nein, die Teilnahme ist freiwillig - die Einladung und das Angebot sind jedoch verpflichtend.
Neben dem Mitarbeitenden und Arbeitgeber können Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt beteiligt werden.
Es soll die Arbeitsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen, erneute Erkrankungen vermeiden und den Arbeitsplatz sichern.
Alle Gespräche und Dokumente werden streng vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz.
Wir beraten, moderieren, dokumentieren und verknüpfen das BEM mit arbeitsmedizinischen Maßnahmen - für eine ganzheitliche und rechtssichere Lösung.
