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Die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 umfasst die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt. Dazu gehören die Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, regelmäßige Begehungen sowie Beratung der Geschäftsführung in Fragen des Arbeitsschutzes.
Ja. Unternehmen in Deutschland sind nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, Arbeitssicherheit sicherzustellen. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, geeignete Schutzmaßnahmen sowie die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes.
Die Grundbetreuung umfasst gesetzlich festgelegte Standardleistungen der Arbeitssicherheit. Die betriebsspezifische Betreuung berücksichtigt zusätzliche Gefährdungen, besondere Arbeitsbedingungen und individuelle Risiken eines Unternehmens.
Ja. Teile der Arbeitssicherheit wie Dokumentation, Unterweisungen oder ASA-Protokolle können digital durchgeführt und verwaltet werden. Begehungen und Gefährdungsbeurteilungen erfolgen in der Regel weiterhin vor Ort.
Die Arsipa Gruppe vereint Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und betriebliches Gesundheitsmanagement in einem integrierten Betreuungssystem. Durch interdisziplinäre Expertise, effiziente Prozesse und bundesweite Präsenz erhalten Unternehmen umfassende Leistungen aus einer Hand.
