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Die SiGeKo Pflicht entsteht laut Baustellenverordnung (§ 3 BaustellV), sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind. In diesem Fall muss der Bauherr einen geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellen.
Die SiGeKo Kosten pro Projektphase hängen von mehreren Faktoren ab:
Größe und Dauer des Bauprojekts
Anzahl der beteiligten Gewerke
Komplexität der Baustelle
erforderliche Baustellenbegehungen
In der Regel werden SiGeKo-Leistungen getrennt für Planungsphase und Ausführungsphase kalkuliert.
Der SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) ist ein zentrales Dokument der Baustellenverordnung. Er beinhaltet Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Abläufe und Zuständigkeiten. Der Plan wird durch den SiGeKo Koordinator erstellt und während des Bauprojekts fortgeschrieben.
Die SiGeKo Voraussetzungen sind in der RAB 30 definiert. Ein Sicherheitskoordinator muss:
über bautechnische Kenntnisse verfügen
Erfahrung im Bauwesen haben
Qualifikationen im Arbeitsschutz nachweisen
eine spezielle SiGeKo Schulung absolvieren
Ja. Über die Partner der Arsipa Gruppe werden SiGeKo Schulungen und Weiterbildungen angeboten. Diese vermitteln die notwendigen Kenntnisse zur Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach RAB 30.
Informationen zu aktuellen SiGeKo Schulungen erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Der Bauherr bleibt verantwortlich für die Einhaltung der Baustellenverordnung, kann aber Aufgaben an den SiGeKo übertragen. Wir unterstützen bei der Pflichtenübertragung und rechtssicheren Organisation.
