
Zecken sind winzig. Die gesundheitlichen Risiken, die mit ihren Stichen einhergehen können, aber keineswegs klein. Im Arbeitsumfeld, vor allem bei Tätigkeiten im Freien oder in der Grünerhaltung, also zum Beispiel im Garten- und Landschaftsbau oder bei Forstwirt*innen, stellt der Zeckenstich eine reale Gefahr für die Gesundheit dar. Eine gezielte Auseinandersetzung mit Präventionsmaßnahmen und Verhaltensregeln ist für Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer*innen daher gleichermaßen wichtig.
Zecken gehören zur Klasse der Spinnentiere und besitzen einen Stechapparat mit Widerhaken. Sie fallen nicht von Bäumen, sondern werden beim Durchstreifen von Vegetation abgestreift. Sie suchen geeignete Hautstellen und saugen Blut, und das ohne, dass der Stich spürbar ist.
Es gibt verschiedene Entwicklungsstadien (Larve, Nymphe, adultes Tier) und in jedem Stadium kann ein Stich erfolgen, durch den mögliche Erreger übertragen werden, auf die wir im nächsten Absatz weiter eingehen.
Zecken sind bereits ab etwa Februar oder März aktiv – je nach Witterung sogar bis in den Herbst hinein. In feuchten, beschatteten Bereichen wie Wald- und Wegrändern, Niedrigvegetation oder Grabenböschungen sind sie besonders häufig anzutreffen.
Der Zeckenstich selbst ist meist ungefährlich. Entscheidend ist, ob und welche Erreger übertragen werden. Die zwei häufigsten Krankheiten, die durch Zecken hervorgerufen werden können, sind:
Borreliose kann in mehreren Stadien auftreten, mit Symptomen wie Wanderröte (eine ringförmige, sich ausbreitende Hautrötung), grippeähnlichen Beschwerden, Gelenkproblemen, neurologischen Störungen oder Herzrhythmusstörungen. Eine Impfung gegen Borreliose existiert derzeit nicht, aber eine antimikrobielle Behandlung.
FSME verläuft meist in zwei Phasen: Zuerst grippeähnliche Beschwerden, dann – nach einem symptomfreien Intervall – eine mögliche Beteiligung des Nervensystems (z. B. Hirnhautentzündung). Gegen FSME gibt es eine Schutzimpfung, die in Risikogebieten empfohlen wird.

Wichtig: Die FSME-Viren können bereits beim Stich übertragen werden, Borrelien hingegen meist erst nach längerer Saugdauer.
Für Arbeitgeber*innen
Für Arbeitnehmer*innen
Generell ist der Stich einer Zecke kein Grund zur Sorge. Ist die Zecke erst einmal entfernt, sollte die Einstichstelle jedoch gut beobachtet werden. Ein Arztbesuch ist ratsam, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:
Bei beruflich bedingten Zeckenstichen ist es wichtig, dem Arzt bzw. der Ärztin mitzuteilen, unter welchen Umständen der Stich stattfand. Dies kann später für eine Anerkennung als Berufskrankheit relevant sein. Ein Stich darf dafür nicht nur privat oder durch einen Arzt bzw. eine Ärztin dokumentiert werden, sondern muss zusätzlich auch im Verbandbuch des Unternehmens eingetragen werden.
Ob es sich bei der behandelnden Person um eine*n Hausarzt*in handelt oder eine*n Durchgangsarzt*in ist zur Anerkennung als Berufskrankheit zunächst weniger relevant, da viele Beschwerden, die nach einem Zeckenstich auftreten, sehr unspezifisch sind und zum Teil erst lange Zeit nach dem eigentlichen Stich auftreten können. Sollten hingegen direkt in Folge eines Stiches, der sich im Rahmen der unfallversicherten Tätigkeit ereignet, Beschwerden wie z. B. Wanderröte auftreten, kann die durchgangsärztliche Praxis aufgesucht werden.
Zecken sind nicht nur lästig, sie können ernsthafte Gesundheitsgefahren bergen, insbesondere wenn sie Krankheiten wie Borreliose oder FSME übertragen. Im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist es essenziell, die Risiken systematisch zu betrachten und gezielte Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Für Arbeitnehmer*innen bedeutet das: geeignete Kleidung, Repellentien und regelmäßige Kontrolle. Für Arbeitgeber*innen heißt es: Gefährdungsbeurteilung, kluge Auswahl von PSA, Aufklärung und Unterstützung. Ein schneller und korrekter Umgang mit einem Zeckenstich kann im Ernstfall entscheidend sein. Mit dem richtigen Know-how lassen sich Risiken minimieren und Zeckenstiche im Arbeitsalltag beherrschbar machen.