Die krabbelnde Gefahr: Über den Umgang mit Zecken im Arbeitsschutz

Eine Zecke auf einem Blatt. Im Hintergrund ist unscharf eine Blume zu erkennen.

Zecken sind winzig. Die gesundheitlichen Risiken, die mit ihren Stichen einhergehen können, aber keineswegs klein. Im Arbeitsumfeld, vor allem bei Tätigkeiten im Freien oder in der Grünerhaltung, also zum Beispiel im Garten- und Landschaftsbau oder bei Forstwirt*innen, stellt der Zeckenstich eine reale Gefahr für die Gesundheit dar. Eine gezielte Auseinandersetzung mit Präventionsmaßnahmen und Verhaltensregeln ist für Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer*innen daher gleichermaßen wichtig.

Die Zecke: Alles, was Sie über die Spinnentiere wissen müssen

Zecken gehören zur Klasse der Spinnentiere und besitzen einen Stechapparat mit Widerhaken. Sie fallen nicht von Bäumen, sondern werden beim Durchstreifen von Vegetation abgestreift. Sie suchen geeignete Hautstellen und saugen Blut, und das ohne, dass der Stich spürbar ist.

Es gibt verschiedene Entwicklungsstadien (Larve, Nymphe, adultes Tier) und in jedem Stadium kann ein Stich erfolgen, durch den mögliche Erreger übertragen werden, auf die wir im nächsten Absatz weiter eingehen.

Zecken sind bereits ab etwa Februar oder März aktiv – je nach Witterung sogar bis in den Herbst hinein. In feuchten, beschatteten Bereichen wie Wald- und Wegrändern, Niedrigvegetation oder Grabenböschungen sind sie besonders häufig anzutreffen.

Gefahren durch Zeckenstiche

Der Zeckenstich selbst ist meist ungefährlich. Entscheidend ist, ob und welche Erreger übertragen werden. Die zwei häufigsten Krankheiten, die durch Zecken hervorgerufen werden können, sind:

  • Lyme-Borreliose (Borreliose) – verursacht durch Bakterien. Sie kommt in ganz Deutschland vor.
  • FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) – ausgelöst durch Viren, in bestimmten Risikogebieten Deutschlands verbreitet.

Borreliose kann in mehreren Stadien auftreten, mit Symptomen wie Wanderröte (eine ringförmige, sich ausbreitende Hautrötung), grippeähnlichen Beschwerden, Gelenkproblemen, neurologischen Störungen oder Herzrhythmusstörungen. Eine Impfung gegen Borreliose existiert derzeit nicht, aber eine antimikrobielle Behandlung.

FSME verläuft meist in zwei Phasen: Zuerst grippeähnliche Beschwerden, dann – nach einem symptomfreien Intervall – eine mögliche Beteiligung des Nervensystems (z. B. Hirnhautentzündung). Gegen FSME gibt es eine Schutzimpfung, die in Risikogebieten empfohlen wird.

Ein roter Kreis auf der Haus eines Menschen, dazu der Hinweis in Textform, dass so eine Borreliose aussehen kann.

Wichtig: Die FSME-Viren können bereits beim Stich übertragen werden, Borrelien hingegen meist erst nach längerer Saugdauer.

Schutzmaßnahmen: Was müssen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen beachten?

Für Arbeitgeber*innen

  • Gefährdungsbeurteilung (GBU): Im Rahmen des Arbeitsschutzes sollten mögliche Gesundheitsrisiken durch Zecken erfasst und bewertet werden, wenn Mitarbeitende regelmäßig im Freien arbeiten.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge: Bei exponierten Tätigkeiten sollte im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge eine ausführliche Beratung der Mitarbeitenden erfolgen. Es kann in dem Zuge auch geprüft werden, ob ein Impfangebot (z. B. FSME) unterbreitet werden sollte.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Kleidung mit langen Ärmeln und Hosen, geschlossene Schuhe und evtl. imprägnierte Textilien können Schutz bieten. Die Auswahl geeigneter PSA hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab.
  • Aufklärung und Schulung: Mitarbeitende sollten über Risiken, Erkennungsmerkmale von Folgeerkrankungen und Verhaltensmaßnahmen zu Prävention und bei bereits erfolgtem Stich informiert werden.
  • Bereitstellung von Hilfsmitteln: Zeckenentfernungswerkzeuge (z. B. Zeckenkarte, Pinzette) und ggf. Desinfektionsmittel sollten zur Verfügung stehen.

Für Arbeitnehmer*innen

  • Geeignete Kleidung tragen: Lange Ärmel, lange Hosen, geschlossene Schuhe. Idealerweise in hellen Farben, um Zecken leichter zu erkennen.
  • Zeckenschutzmittel einsetzen: Repellentien mit wirksamen Inhaltsstoffen können auf Haut und Kleidung angewendet werden.
  • Regelmäßige Kontrolle: Nach Aufenthalten im Freien sollte der Körper gründlich abgesucht werden. Besonders in Kniekehlen, Leisten, Achseln, hinter den Ohren oder am Haaransatz.
  • Schnelle Entfernung: Wird eine Zecke entdeckt, sollte sie möglichst rasch und vollständig entfernt werden, um das Infektionsrisiko zu senken.

Was tun bei einem Zeckenstich?

  1. Zecke entfernen: Mit geeignetem Werkzeug (Zeckenkarte, Pinzette oder Zeckenentferner) langsam und gleichmäßig herausziehen, möglichst ohne Quetschen oder Abreißen.
  2. Wunde reinigen: Die Einstichstelle mit Wasser und Seife säubern, anschließend ggf. desinfizieren.
  3. Stich dokumentieren: Datum, Körperstelle und Umstände notieren – besonders, wenn es sich um einen beruflich bedingten Stich handelt.
  4. Beobachten: Die Region um den Stich in den folgenden Wochen beobachten. Insbesondere auf Rötungen, Schmerzen, Fieber oder andere Veränderungen achten. Symptome können unter Umständen auch erst Monate oder sogar Jahre später auftreten.

Zecke entdeckt: Wann ist ein Arztbesuch notwendig?

Generell ist der Stich einer Zecke kein Grund zur Sorge. Ist die Zecke erst einmal entfernt, sollte die Einstichstelle jedoch gut beobachtet werden. Ein Arztbesuch ist ratsam, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • eine Wanderröte entsteht
  • grippeähnliche Symptome auftreten (Fieber, Gliederschmerzen)
  • neurologische Symptome sich zeigen (Missempfindungen, Lähmungen)
  • der Zeckenstich in einem FSME-Risikogebiet erfolgte und keine Impfung vorliegt
  • das Entfernen der Zecke nicht vollständig gelungen war oder Unsicherheit über das Entfernen besteht

Bei beruflich bedingten Zeckenstichen ist es wichtig, dem Arzt bzw. der Ärztin mitzuteilen, unter welchen Umständen der Stich stattfand. Dies kann später für eine Anerkennung als Berufskrankheit relevant sein. Ein Stich darf dafür nicht nur privat oder durch einen Arzt bzw. eine Ärztin dokumentiert werden, sondern muss zusätzlich auch im Verbandbuch des Unternehmens eingetragen werden.

Ob es sich bei der behandelnden Person um eine*n Hausarzt*in handelt oder eine*n Durchgangsarzt*in ist zur Anerkennung als Berufskrankheit zunächst weniger relevant, da viele Beschwerden, die nach einem Zeckenstich auftreten, sehr unspezifisch sind und zum Teil erst lange Zeit nach dem eigentlichen Stich auftreten können. Sollten hingegen direkt in Folge eines Stiches, der sich im Rahmen der unfallversicherten Tätigkeit ereignet, Beschwerden wie z. B. Wanderröte auftreten, kann die durchgangsärztliche Praxis aufgesucht werden.

Fazit

Zecken sind nicht nur lästig, sie können ernsthafte Gesundheitsgefahren bergen, insbesondere wenn sie Krankheiten wie Borreliose oder FSME übertragen. Im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist es essenziell, die Risiken systematisch zu betrachten und gezielte Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Für Arbeitnehmer*innen bedeutet das: geeignete Kleidung, Repellentien und regelmäßige Kontrolle. Für Arbeitgeber*innen heißt es: Gefährdungsbeurteilung, kluge Auswahl von PSA, Aufklärung und Unterstützung. Ein schneller und korrekter Umgang mit einem Zeckenstich kann im Ernstfall entscheidend sein. Mit dem richtigen Know-how lassen sich Risiken minimieren und Zeckenstiche im Arbeitsalltag beherrschbar machen.

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