Rückkehrprozesse verlässlich steuern
Betriebliches Eingliederungs-
management (BEM)
Längere Erkrankungen oder Ausfallzeiten durch beispielsweise Unfälle können jeden treffen – entscheidend ist, wie der Wiedereinstieg gelingt. Mit einem strukturierten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) unterstützen wir Unternehmen und Mitarbeitende dabei, Arbeitsfähigkeit nachhaltig wiederherzustellen.
Unsere Leistungen
Betriebliches Eingliederungs- und Fehlzeitenmanagement
Beratung und Prozessgestaltung – rechtssichere Einführung und Ablaufplanung des BEM
Unterstützung bei der Einladung und Gesprächsführung – Kommunikation mit Mitarbeitenden und Beteiligten
Moderation und Dokumentation der BEM-Gespräche
Analyse von Ursachen und Belastungen – medizinisch, organisatorisch, psychosozial
Maßnahmenplanung und Nachbetreuung – zur langfristigen Stabilisierung der Arbeitsfähigkeit
Schnittstelle zur Arbeitsmedizin und Prävention – für ganzheitliche Betreuung
Jetzt beim betrieblichen Eingliederungsmanagement unterstützen lassen!
Was müssen Unternehmen bei einem Wiedereinstieg nach längerer Fehlzeit beachten?
Es ist verpflichtend, Mitarbeitende, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank sind, ein BEM anzubieten. Dabei gilt zu beachten: So einzigartig, wie jeder Mensch ist, so unterschiedlich können auch betriebliche Eingliederungsprozesse aussehen. Diese müssen zu den Mitarbeitenden, den Ausfallgründen und den Tätigkeitsfeldern passen.
BEM ist dabei für Mitarbeitende immer ein freiwilliges Angebot und muss zwar angeboten werden, aber nicht angenommen werden.
Wie unterstützt die Arsipa Unternehmen beim BEM?
Wir bieten neben einer professionellen Beratung und Ursachenanalyse eine Begleitung des gesamten Eingliederungsprozesses. Dazu erstellen wir mit Ihnen gemeinsam einen individuellen Ablaufplan, unterstützen und moderieren bei Gesprächen, dokumentieren den Prozess und sprechen geeignete Maßnahmeempfehlungen aus.

Gesundheit und Teilhabe als Erfolgsfaktor für Unternehmen
Nach längerer Krankheit ist der Wiedereinstieg oft eine Herausforderung – für Mitarbeitende und Unternehmen gleichermaßen. Mit einem strukturierten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) unterstützen wir Sie dabei, Arbeitsfähigkeit zu erhalten, Rückfälle zu vermeiden und gesetzliche Pflichten nach § 167 SGB IX zu erfüllen. Wir gestalten den Prozess sensibel, rechtssicher und lösungsorientiert.
Worauf Sie sich verlassen können:
- Strukturierte BEM-Verfahren nach rechtlichen Vorgaben
- Moderation und Begleitung von BEM-Gesprächen
- Erstellung individueller Wiedereingliederungspläne
- Einbindung von Fachärzt:innen, Personal und Interessenvertretungen
- Administrative Unterstützung

Verlässliche Unterstützung in Ihrer Nähe
Unsere Fachkräfte für Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie und Arbeitssicherheit begleiten BEM-Prozesse bundesweit – digital oder vor Ort. Wir koordinieren Termine, stimmen Beteiligte ab und dokumentieren jeden Schritt im Einklang mit Datenschutz und Schweigepflicht. Mit festen Ansprechpartner:innen und digitalen Tools stellen wir sicher, dass der BEM-Prozess effizient, nachvollziehbar und vertrauensvoll abläuft.

Fachexpertise im BEM mit System

Alles aus einer Hand
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist Teil einer umfassenden Gesundheits- und Präventionsstrategie. Wir verbinden BEM, Arbeitsmedizin, BGM, psychische Gefährdungsbeurteilung und Arbeitssicherheit in einem integrierten System. Ein Ansprechpartner, ein Vertrag, ein gemeinsames Portal für Terminplanung, Dokumentation und Nachverfolgung – für nachhaltige Wiedereingliederung und gesunde Rückkehrkulturen.
Wir beraten Sie gern
zu allen Themen rund um Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.
Häufig gestellte Fragen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (FAQs)
Nach einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein BEM anzubieten.
Nein, die Teilnahme ist freiwillig – die Einladung und das Angebot sind jedoch verpflichtend.
Neben dem Mitarbeitenden und Arbeitgeber*innen können Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärztin oder Betriebsarzt beteiligt werden.
Es soll die Arbeitsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen, erneute Erkrankungen vermeiden und den Arbeitsplatz sichern.
Alle Gespräche und Dokumente werden streng vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz.
Wir beraten, moderieren, dokumentieren und verknüpfen das BEM mit arbeitsmedizinischen Maßnahmen – für eine ganzheitliche und rechtssichere Lösung.