Sichere Arbeitsplätze

Gefahrstoffe im Unternehmen

Gefahrstoffe im Arbeitskontext sicher handhaben, Risiken zuverlässig erkennen und Gefährdungen verhindern.

Ob in der Produktion, im Labor oder im Handwerk: Der Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen erfordert klare Prozesse, verlässliche Bewertung und eine Dokumentation, die im Alltag funktioniert. Wir unterstützen Sie bei Einstufung, Gefährdungsbeurteilung und Organisation.

Angebot anfragen

Eine Frau in Warnweste kontrolliert den Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen.

Unsere Leistungen

Einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen gewährleisten

Gefährdungs­beurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nach § 6 GefStoffV

Erstellung und Pflege des Gefahrstoff­verzeichnisses gemäß TRGS 400

Ermittlung und Bewertung der Exposition (TRGS 402)

Beratung zu Substitution, Lagerung und Kennzeichnung (TRGS 510)

Festlegung technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen

Erstellung von Betriebs­anweisungen und Schulungs­unterlagen

Ihr Unternehmen arbeitet mit Gefahrstoffen?
Wir unterstützen Sie gern!

Erfolgreicher und sicherer Umgang mit Gefahrstoffen

Wieso der richtige Umgang mit Gefahrstoffen zählt

~ 1/3 Anzeigen

von Berufskrankheiten gehen auf Gefahrstoffeinwirkungen zurück

4.400 Arbeitsunfälle

durch Verätzung und Vergiftung

180.000 Brände

viele durch Gefahrstoffe ausgelöst

  • Gefahrstoff­verzeichnis

    Erfassung, Bewertung und digitale Strukturierung aller Gefahrstoffe inkl. Prüfung der Sicherheitsdatenblätter.

  • Gefährdungs­beurteilung

    Begleitung bei Unterweisungen und Audits für einen rechtssicheren Umgang nach GefStoffV.

  • Explosions­schutz

    Explosionsschutzkonzepte und -dokumente nach BetrSichV und GefStoffV.

  • Vorsorgen

    Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV für Beschäftigte mit Gefahrstoffkontakt

Welche Pflichten bestehen für Unternehmen im Umgang mit Gefahrstoffen?

Unternehmen müssen entsprechende Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Schutzmaßnahmen festlegen und ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis führen. Wir unterstützen bei der praktischen Umsetzung und Organisation dieser Anforderungen.

Wie unterstützt die Arsipa Unternehmen im Umgang mit Gefahrstoffen?

Wir erfassen und bewerten Gefahrstoffe, strukturieren das Gefahrstoffverzeichnis digital, prüfen Sicherheitsdatenblätter und begleiten Sie bei Unterweisungen und Audits – für einen rechtssicheren und effizienten Umgang mit Gefahrstoffen.

Ein Mann in Sicherheitsjacke führt Gasmessungen durch.

Sicherer und klar geregelter Umgang mit Gefahrstoffen

Der Umgang mit Gefahrstoffen verlangt Präzision, Verantwortung und aktuelle Fachkenntnis. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Organisation und Dokumentation aller Gefahrstoffprozesse – von der Erfassung über die Gefährdungsbeurteilung bis zur Schulung der Mitarbeitenden. So entstehen Strukturen, die Risiken minimieren, Gesundheit schützen und alle gesetzlichen Anforderungen zuverlässig erfüllen.

Sie profitieren von einem klaren, strukturierten und auditfähigen System:

 
  • Erstellung und Aktualisierung von Gefahrstoffverzeichnisse
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach GefStoffV
  • Erstellung von Betriebsanweisungen und Schutzmaßnahmen
  • Schulung und Unterweisung der Mitarbeitenden
  • Integration in bestehende Management- und Dokumentationssysteme
Eine Person in Arbeitskleidung füllt einen Fragebogen zu Gefahrstoffen im Unternehmen aus.

Unterstützung in der Arbeit mit Gefahrstoffen, dort, wo sie gebraucht wird

Wir sorgen für Übersicht, Nachvollziehbarkeit und kontinuierliche Verbesserung im Umgang mit Gefahrstoffen.
Unsere Fachkräfte begleiten Sie bei der Einführung, Aktualisierung und Digitalisierung Ihrer Gefahrstoffprozesse – transparent, rechtssicher und branchenspezifisch.

Unsere Standorte

Eine Person in Sicherheitskleidung bedient eine Maschine.

Fachexpertise & Umsetzungssicherheit

Gefahrstoffe erfordern Fachwissen, Sorgfalt und klare Prozesse. Unsere Expert*innen verfügen über langjährige Erfahrung in Industrie, Chemie, Labor und Produktion und arbeiten auf Basis der GefStoffV, der TRGS sowie des Vorschriften- und Regelwerks der gesetzlichen Unfallversicherung. Wir verbinden rechtliche Sicherheit mit praxisorientierter Umsetzung – für funktionierende Schutzkonzepte, nachvollziehbare Dokumentation und messbare Ergebnisse.
Ein Mitarbeiter in Sicherheitsjacke steht an einem Gefahrstofffass,

Teil eines integrierten Schutz- und Organisationssystems

Gefahrstoffmanagement ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Wir verknüpfen die Themen Gefahrstoffe, Explosionsschutz, Arbeitssicherheit, Prüfungen und Schulungen zu einem integrierten System. So entsteht ein durchgängiges Sicherheitsmanagement.

Wir beraten Sie gern.

Häufig gestellte Fragen zum Umgang mit Gefahrstoffen (FAQs)

Chemische Stoffe oder Gemische mit physikalischen, gesundheitsschädlichen oder umweltgefährlichen Eigenschaften – z. B. brennbar, ätzend, giftig oder sensibilisierend.

Gefahrstoffe werden nach ihren Eigenschaften in verschiedene Kategorien eingeteilt:

- Entzündbare Stoffe (z. B. Lösemittel, Gase)
- Explosivstoffe
- Oxidierende Stoffe
- Giftige oder sehr giftige Stoffe
- Ätzende oder reizende Stoffe
- Umweltgefährdende Stoffe
- Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR-Stoffe)

Die Kennzeichnung erfolgt international anhand von GHS-Piktogrammen.

Das Gefahrstoffverzeichnis muss regelmäßig gepflegt und bei Bedarf sofort aktualisiert werden – z. B. bei neuen Produkten, geänderten Einstufungen, veränderten Lagerorten oder bei der Entfernung nicht mehr verwendeter Stoffe.

TRGS 510 regelt die Lagerung, die CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) die Kennzeichnung und Einstufung gefährlicher Stoffe.

Beide Bereiche basieren auf der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV. Wir verknüpfen Gefahrstoffmanagement und Explosionsschutz zu einem ganzheitlichen Sicherheitskonzept.

Vor der Arbeit mit Gefahrstoffen ist eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) Pflicht. Und Sicherheitsdatenblätter müssen vorliegen und bekannt sein. Auch hier gilt das STOP-Prinzip (Substitution, technische, organisatorische und erst dann persönliche Schutzmaßnahmen).

Gefahrstoffe müssen vorschriftsmäßig gelagert, gekennzeichnet und entsorgt werden.

Für den richtigen Umgang müssen Mitarbeitende regelmäßig unterwiesen werden.

Die wichtigsten Grundlagen sind die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die europäische CLP-Verordnung (EU) Nr. 1272/2008 zur Einstufung und Kennzeichnung sowie die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Ergänzend gelten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften (DGUV).

DSGVO Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner