Prävention in der Arbeitssicherheit

Unterweisungen für Unternehmen

Mit Unterweisungen zu einem sicheren Arbeitsstart.

Wir bereiten Ihre Mitarbeitenden mit unseren Unterweisungen rechtssicher und schnell für einen sicheren Arbeitsstart vor.

Angebot anfragen

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterweist einen Mitarbeitenden am Stapler.

Unsere Leistungen

Unterweisungen mit Arsipa: schnell, einfach, sicher

Unterweisung für alle Branchen

Unterweisungen für alle Arbeitsplätze

Schnelle und unkomplizierte Durchführung

Lückenlose Dokumentation

Beratung durch Fachexpert*innen

Digitale Tools und Erinnerungs­funktionen

Sie brauchen Hilfe bei der Unterweisung Ihrer Mitarbeitenden?

Was umfassen Unterweisungen?

Unterweisungen sind gemäß § 12 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) und den DGUV Vorschriften festgelegt. Jede/r Mitarbeitende muss diese vor Tätigkeitsbeginn zugewiesen bekommen und durchführen. Unterweisungen gibt es zu fast jedem Tätigkeitsbereich. Egal, ob es sich um eine Grundunterweisung, Unterweisungen zu Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften am Arbeitsplatz, zum Brandschutz oder zu persönlicher Schutzausrüstung handelt.

Sie erklären den Beschäftigten, auf was sie bei ihrer Tätigkeit achten müssen und wo mögliche Gefährdungen sein können.

Wie unterstützt die Arsipa Gruppe bei Unterweisungen der Mitarbeitenden?

Wir stellen Unternehmen entsprechende Unterlagen, digitale Unterstützungen und Fachpersonal wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Seite. Die Dokumentation kann unkompliziert über unsere digitalen Tools erfolgen und Erinnerungen für Wiederholungen und Auffrischungen werden ebenfalls automatisch abgewickelt.

Unterweisungen als Voraussetzung für sichere Betriebsabläufe

Unterweisungen bilden das Fundament eines sicheren Unternehmens. Denn nur wer über mögliche Gefährdungen informiert ist und weiß, wie er ihnen begegnet, kann sicher und verantwortungsbewusst arbeiten. Arbeitgebende sind daher gesetzlich verpflichtet, alle Beschäftigten regelmäßig und arbeitsplatzbezogen zu unterweisen.

  • Prävention von Unfällen durch Sensibilisierung für mögliche Gefährdungen 
  • Rechtssicherheit für das Unternehmen durch Unterweisungsnachweise
Brandschutzunterweisung mit Fachpersonal.

Deutschlandweite Unterweisungen

Unsere Gruppe hat deutschlandweit Standorte und kann Unterweisungen sowohl digital als auch vor Ort abbilden.
Fragen Sie gerne an, welche Unterstützung bei Unterweisungen für Ihr Unternehmen die richtige ist. 

Unsere Standorte

Unterweisung in Präsentationsform zum Brandschutz.

Unterweisungen als Teil eines integrierten Schutz- und Organisationssystems

Unterweisungen sind nur ein kleiner Teil der Arbeitssicherheit und sorgen zusammen mit der Gefährdungsbeurteilung, der Betreuung durch Fachexpert*innen und dem arbeitsmedizinischen Teil wie Vorsorgen und Eignungen für einen sicheren Arbeitsalltag. Wir als Arsipa Gruppe bieten Unternehmen eine umfangreiche Betreuung, die alle Bereiche des Arbeitsschutzes komplett abdeckt. Profitieren Sie von einer Betreuung, die aus einer Hand kommt und einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt.

Wir beraten Sie gern

zu allen Themen rund um Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.

Sibel Alkan

Kundenbetreuung

Häufig gestellte Fragen Unterweisungen (FAQs)

Unterweisungen sind mündliche oder schriftliche Sicherheitsbelehrungen, die Mitarbeitende über Gefahren, Schutzmaßnahmen und sicheres Verhalten an ihrem Arbeitsplatz informieren.

  • Bei Einstellung
  • Bei Versetzung/neuer Tätigkeit
  • Bei neuen Arbeitsmitteln oder Gefahrstoffen
  • Danach mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG)

Unterweisungen sind bei bestimmten Tätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählen z. B. folgende:

  • Grundunterweisung (Arbeitsschutz allgemein) (ArbSchG)
  • Brandschutz (ArbStättV)
  • Gefahrstoffe (GefStoffV)
  • Biologische Arbeitsstoffe (BioStoffV)
  • Betriebsmittel / Maschinen (BetrSichV)
  • Elektrische Anlagen (DGUV-Vorschriften)
  • Erste Hilfe (DGUV V1)
  • Datenschutz (DSGVO)

In der Regel führt die/der direkte Vorgesetzte die Unterweisungen durch, da diese fachkundig und arbeitsplatznah agieren kann. Unterstützt werden sie dabei von Fachkräften für Arbeitssicherheit, ggf. auch Betriebsärzt*innen oder durch externe Anbieter wie die Arsipa Gruppe.

Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben und sollen vor allem dazu dienen:

  • Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern
  • für einen sicheren Arbeitsalltag zu sorgen
  • für Gefährdungen zu sensibilisieren
  • den Haftungsschutz für Arbeitgeber*innen zu wahren (gesetzliche Pflicht)
  • Nachweis im Schadensfall (Dokumentationspflicht)

Rechtssicherheit ist hier nur gegeben, wenn es auch eine lückenlose und aktuelle Dokumentation gibt.

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