Mentale Gesundheit im Blick
Psychische Gefährdungsbeurteilung
Psychische Belastungen gehören seit Jahren zu den häufigsten Ursachen für Ausfälle. Wir unterstützen Unternehmen dabei, relevante Faktoren zu identifizieren und passende Maßnahmen abzuleiten.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist dabei der Weg, um Belastungen zu erkennen und Maßnahmen festzulegen, um diese verhindern zu können.
Unsere Leistungen
Rund um die psychische Gefährdungsbeurteilung
Erstberatung und gesetzliche Einordnung – Pflichten, Verantwortlichkeiten und sinnvolle Vorgehensweisen
Planung und Projektkonzeption – Auswahl geeigneter Methoden und Zieldefinition
Datenerhebung – durch Mitarbeitendenbefragung, Interviews oder Workshops
Auswertung und Analyse – statistisch und inhaltlich nachvollziehbar
Maßnahmenentwicklung und Umsetzung – konkrete Handlungsempfehlungen und Prioritätenplanung
Evaluation und Dokumentation – für nachhaltige Verbesserung und Rechtskonformität
Jetzt bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung unterstützen lassen!
Was müssen Unternehmen bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung beachten?
Unternehmen sind verpflichtet, psychische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz zu erfassen und zu bewerten. Dabei müssen Arbeitsbedingungen, Arbeitsorganisation, soziale Faktoren, Arbeitsumgebung sowie psychische Beanspruchungen systematisch betrachtet werden. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und geeignete Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung abzuleiten. Wichtig sind außerdem die Beteiligung der Mitarbeitenden, Datenschutz sowie eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen.
Wie unterstützn wir Unternehmen bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung?
Wir unterstützen Unternehmen bei der Planung, Durchführung und Auswertung der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Dazu gehören strukturierte Mitarbeiterbefragungen, Workshops, Analysen psychischer Belastungsfaktoren sowie die Entwicklung geeigneter Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ergänzend begleitet die Arsipa Unternehmen bei der Dokumentation, Maßnahmenumsetzung und nachhaltigen Integration in das Betriebliche Gesundheitsmanagement.

Mentale Gesundheit als Erfolgsfaktor für Unternehmen
Gesunde Mitarbeitende sind motiviert, leistungsfähig und langfristig erfolgreich – das gilt auch für die psychische Gesundheit. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung hilft Unternehmen, Belastungen frühzeitig zu erkennen, Ressourcen zu stärken und gesetzliche Anforderungen nach § 5 ArbSchG zu erfüllen. Wir begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung.
Sie profitieren von einem strukturierten, messbaren und lösungsorientierten Vorgehen:
- Durchführung standardisierter Befragungen und Interviews
- Analyse psychischer Belastungsfaktoren in Arbeitssystemen und Teams
- Ableitung konkreter Maßnahmen und Handlungsempfehlungen
- Moderation von Workshops und Ergebnisrückmeldungen
- Integration der Ergebnisse in Ihr Arbeitsschutz- und BGM-System

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung immer in Ihrer Nähe
Unsere Expert:innen aus Arbeitspsychologie und Arbeitssicherheit begleiten Unternehmen jeder Größe – vor Ort oder digital. Mit klaren Prozessen, anonymen Befragungen und moderierten Teamformaten stellen wir sicher, dass Mitarbeitende sich ernst genommen und sicher fühlen. Bundesweite Koordination, regionale Ansprechpartner:innen und digitale Tools garantieren Transparenz und Vertraulichkeit zugleich.

Fachexpertise & Umsetzungssicherheit

In Verbindung mit Gesundheitsmanagement und Personalprozessen
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist Teil eines ganzheitlichen Gesundheits- und Arbeitsschutzkonzepts. Wir sorgen dafür, dass Erkenntnisse mit Arbeitsmedizin, BGM, Führung und Prävention verknüpft sind und ein konsistentes System entsteht – für nachhaltige mentale Gesundheit und gesunde Unternehmenskulturen.
Wir beraten Sie gern.
Häufig gestellte Fragen über psychische Gefährdungsbeurteilungen (FAQs)
Ja. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist die Beurteilung psychischer Belastungen verpflichtend für alle Arbeitgeber*innen.
Es gibt keine festen Fristen – sie sollte bei wesentlichen Änderungen im Betrieb oder Arbeitsumfeld wiederholt werden.
In der Regel anonym über Befragungen, Interviews oder Workshops – ergänzt durch Auswertung und Maßnahmenplanung.
Sie kann intern oder extern erfolgen, sollte aber durch fachkundige Personen (z. B. Arbeitsmediziner*innen, Psycholog*innen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit) begleitet werden.
Alle Daten werden anonymisiert erhoben, ausgewertet und DSGVO-konform verarbeitet.
Auf Basis der Ergebnisse werden Maßnahmen definiert, umgesetzt und später evaluiert – zur nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen.