Schutz durch Prävention
Arbeitsmedizinische Vorsorgen für Mitarbeitende
Risiken erkennen und vorbeugen.
Arbeitsmedizinische Vorsorgen dienen der Verhinderung und der frühzeitigen Erkennung arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken bei Mitarbeitenden und sind ein zentraler Teil der betrieblichen Prävention. Wir unterstützen Unternehmen dabei, Planung, Durchführung und Dokumentation verlässlich abzubilden.
Unsere Leistungen
Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Bildschirmarbeit (ehemals G37)
Tätigkeiten mit Muskel-Skelett-Belastungen (ehemals G46)
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (ehemals G40)
Lärm (ehemals G20)
Biologischen Arbeitsstoffen (ehemals G42)
Arbeiten unter Atemschutz der Gruppen 1, 2 oder 3 (ehemals G26.1, G26.2 und G26.3)
Tätigkeiten mit Belastung durch Hitze (ehemals G30)
Kälte (ehemals G21)
Nässe (ehemals G24)
UV-Strahlung oder Nachtarbeit (ehemals G24)
Einsätze im Ausland mit speziellen Gesundheitsrisiken (ehemals G35)
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25)
Tätigkeiten mit Absturzgefahr (ehemals G41)
Tätigkeiten mit silikogenem Staub und Asbest (ehemals G1.1 und G1.2)
Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Blei (ehemals G2)
Bleitetraethyl und Bleitetramethyl (ehemals G3)
Tätigkeiten mit Glycerintrinitrat und Glykoldinitrat oder Kohlenstoffdisulfid (ehemals G5 und G6)
Tätigkeiten mit Kohlenmonoxid oder Benzol (ehemals G7, G8)
Tätigkeiten mit Quecksilber und anorganischen Quecksilberverbindungen oder Methanol (ehemals G9, G10)
Tätigkeiten mit Schwefelwasserstoff oder mit weißem Phosphor (ehemals G11 und G12)
Tätigkeiten mit Platinverbindungen oder Trichlorethen (ehemals G13, G14)
Tätigkeiten mit Chrom(VI)-Verbindungen oder Exposition gegenüber Arsen und Arsenverbindungen (ehemals G15, G16)
Tätigkeiten mit Tetrachlorethen oder Dimethylformamid (ehemals G17 und G19)
Tätigkeiten mit Lärmexposition (ehemals G20)
Tätigkeiten mit Überdruck (ehemals G31)
Tätigkeiten mit Nickel und Nickelverbindungen (ehemals G38)
Schweißen und Trennen von Metallen (ehemals G39)
Tätigkeiten mit krebserzeugenden Substanzen (ehemals G40)
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (ehemals G42)
Tätigkeiten mit einer Exposition gegenüber Hartholzstaub (ehemals G44)
Tätigkeiten mit Styrol (ehemals G45)
Vorsorgen schützen Ihre Mitarbeitenden. Jetzt beraten lassen!
Was müssen Unternehmen bei arbeitsmedizinischer Vorsorge beachten?
Unternehmen sind verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorgen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren und anzubieten. Maßgeblich ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Je nach Tätigkeit kann es sich um Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge oder Wunschvorsorge handeln. Arbeitgeber*innen müssen Fristen, Dokumentation und Datenschutz beachten sowie sicherstellen, dass die Vorsorgen durch qualifizierte Betriebsärzt*innen durchgeführt werden.
Wer ist verantwortlich für Vorsorgen?
Die Verantwortung für die Organisation und Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen liegt bei der/dem Arbeitgebenden. Grundlage dafür sind Arbeitsschutzgesetz, ArbMedVV sowie die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung. Betriebsärzt*innen beraten Unternehmen bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Vorsorgemaßnahmen und führen die Untersuchungen fachgerecht durch.

Gesundheit als Erfolgsfaktor für Unternehmen
Gesunde Mitarbeitende sichern Produktivität, Qualität und Zufriedenheit im Betrieb. Mit arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV erkennen wir Risiken frühzeitig und tragen aktiv zur Prävention und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit bei. Wir übernehmen die Organisation, Durchführung und Dokumentation.
Was sie von uns erwarten können:
- Einfache Terminvereinbarung und automatisierte Erinnerungssysteme
- Vorsorge bei Ihnen vor Ort oder in unseren Partnerpraxen
- Digitale Dokumentation und Nachweisführung der Vorsorgekartei
- Fachärztliche Beratung und individuelle Empfehlungen
- Integration in bestehende Gesundheits- und Arbeitsschutzsysteme

Verlässliche Unterstützung regional präsent und planbar
Bundesweit koordiniert, regional präsent und digital vernetzt – wir bieten Vorsorge dort, wo Ihre Mitarbeitenden arbeiten. Mit mobilen Teams, festen Praxisstandorten und Videosprechstunden ermöglichen wir flexible Vorsorgeuntersuchungen – effizient und planbar. Unsere Systeme für Online-Buchung, Erinnerung und Ergebnisübermittlung sorgen für minimale Ausfallzeiten und maximale Transparenz.

Betriebsärzt*innen: Vorsorge mit System
Unser Ziel: Gesundheit erhalten, Belastungen früh erkennen und arbeitsbedingte Erkrankungen verhindern.

Bestandteil eines abgestimmten Gesundheitssystems
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist Teil einer umfassenden Betreuung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wir verbinden Vorsorge, Eignungsuntersuchungen, BGM, BGF und Arbeitssicherheit in einem integrierten System.
Wir beraten Sie gern
zu allen Themen rund um Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.
Häufig gestellte Fragen über arbeitsmedizinische Vorsorgen (FAQs)
Die Pflichtvorsorgen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) festgelegt.
Sie gelten z. B. bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Lärm, Atemschutzgeräten oder Biostoffen.
Angebots- und Wunschvorsorgen ergänzen diese Pflichtuntersuchungen, um die Gesundheit der Mitarbeitenden bestmöglich zu schützen.
Das hängt von der Art der Tätigkeit und den ermittelten Risiken ab.
In der Regel liegen die Intervalle zwischen 1 und 3 Jahren.
Unser System erinnert Sie automatisch an fällige Untersuchungen, damit keine Fristen versäumt werden.
Die Kosten trägt grundsätzlich die/der Arbeitgeber*in.
Sie gehören zu den gesetzlichen Pflichten im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes und der ArbMedVV.
Für Mitarbeitende sind alle Vorsorgeuntersuchungen kostenlos.
Ja. Unsere mobilen Teams führen Vorsorgen direkt vor Ort durch – effizient, zeitsparend und ohne Unterbrechung des Betriebsablaufs.
Alternativ können Termine in unseren arbeitsmedizinischen Praxen vereinbart werden.
Alle medizinischen Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Unternehmen erhalten ausschließlich die Teilnahmebestätigung, keine medizinischen Details.
Unsere Systeme sind DSGVO-konform und sicher verschlüsselt.
Das kann bei Pflichtvorsorgen rechtliche Konsequenzen haben, z. B. bei Audits oder Kontrollen.
Zudem steigt das Risiko unentdeckter Gesundheitsprobleme.
Unsere Erinnerungsfunktion stellt sicher, dass keine Fristen übersehen werden.
Pflichtvorsorge: gesetzlich vorgeschrieben für bestimmte Tätigkeiten (z. B. Gefahrstoffe).
Angebotsvorsorge: von der/dem Arbeitgebenden anzubieten, Mitarbeitende können sie freiwillig wahrnehmen.
Wunschvorsorge: freiwillig von Mitarbeitenden initiierte Vorsorge, wenn sie gesundheitliche Risiken vermuten.