Sicher, auch unterwegs

Gefahrgutmanagement für Unternehmen

Gefahrgutmanagement und -transport erfordert klare Einstufungen, sichere Abläufe und prüfbare Dokumentation. 

Wir unterstützen Unternehmen bei einem rechtssicheren Gefahrstoffmanagement. Von der Organisation über die Schulung bis hin zur Nachweisführung gemäß GbV, ADR und nationalen Vorgaben – für Sicherheit entlang der gesamten Transportkette.

Gefahrgutmanagement anfragen

Sicherheitsfachkraft vor einer Hebebühne.

Unsere Leistungen

Professionelles Gefahrgutmanagement für Unternehmen

Externe Gefahr­gutbeauftragte gemäß GbV

Gefahrgutberatung

Erstellung und Prüfung von Dokumentationen

UN-Prüfungen und Klassifizierung

Schulung & Unterweisung

Transport­beratung

Sie brauchen noch Unterstützung im Gefahrgutmanagement?

Arsipa unterstützt

Erfolgreiches Gefahrgutmanagement
und -transport

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von Berufskrankheiten gehen auf Gefahrstoffeinwirkungen zurück

4.400 Arbeitsunfälle

durch Verätzung und Vergiftung

180.000 Brände

viele davon durch Gefahrstoffe ausgelöst

  • Externe*r Gefahr­gutbeauftragte*r

    Übernahme der gesetzlich vorgeschriebenen Funktion gemäß GbV – von der Einstufung über Verpackung und Kennzeichnung bis zur Übergabe, rechtssicher und vollständig dokumentiert.

  • Doku­mentation und Nachweis­führung

    Erstellung, Prüfung und Pflege aller Gefahrgutdokumente gemäß ADR, GGVSEB und nationalen Vorgaben – prüfsicher für Audits, Kontrollen und Behördenanforderungen.

  • Schulung und Unter­weisung

    Beratung und Schulung für alle Verkehrsträger (Straße, Schiene, See, Luft) – nach ADR, RID, ADN, IMDG-Code und IATA-DGR.

  • UN-Prüfungen und Klassi­fizierung

    Unterstützung bei der korrekten Einstufung und Klassifizierung von Gefahrgütern sowie Integration in bestehende Arbeitsschutz- und Managementsysteme.

Wann ist ein/e Gefahrgutbeauftragte*r im Unternehmen vorgeschrieben?

Ein Gefahrgutbeauftragter ist gemäß § 3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) erforderlich, wenn Unternehmen gefährliche Güter versenden, transportieren, verpacken, be- oder entladen.
Nur Betriebe, die ausschließlich geringe Mengen (Freistellungen nach ADR 1.1.3.6) handhaben, sind davon befreit.

Welche Vorteile hat ein/e externe/r Gefahrgutbeauftragte*r?

Ein externer Gefahrgutbeauftragter bietet rechtliche Sicherheit, aktuelle Fachkenntnis und Unabhängigkeit.
Er entlastet interne Ressourcen, überwacht Fristen und unterstützt bei Audits oder Behördenprüfungen – inklusive Dokumentation und Schulung.
Planung im Gefahrgutmanagement für Unternehmen.

Gefahrgut sicher organisieren und nachvollziehbar dokumentieren

Die Beförderung von Gefahrstoffen ist anspruchsvoll und fehleranfällig. Unsere Gefahrgutbeauftragten stellen sicher, dass Sie alle Pflichten aus GbV, GGVSEB und ADR zuverlässig erfüllen – von der Einstufung über die Verpackung bis zur Übergabe. Wir integrieren alle Prozesse in Ihre betriebliche Organisation, sodass Sicherheit und Wirtschaftlichkeit Hand in Hand gehen.

Sie profitieren von strukturierter Beratung und rechtssicherer Umsetzung im Gefahrgutmanagement:

  • Externe Gefahrgutbeauftragte gemäß GbV
  • Schulung und Beratung für alle Verkehrsträger (Straße, Schiene, See, Luft)
  • Erstellung, Prüfung und Pflege von Gefahrgutdokumenten
  • Unterstützung bei Audits, Kontrollen und Behördenanforderungen
  • Integration in bestehende Management- und Arbeitsschutzsysteme
Sicherer Gefahrguttransport auf der Autobahn.

Sicherheit entlang aller Transportwege

Wir begleiten Sie beim Gefahrstofftransport über die gesamte Transportkette hinweg. Unsere Fachkräfte prüfen Einstufungen, Verpackungen, Kennzeichnungen und Versandbedingungen der Gefahrstoffe. So wird sichergestellt, dass Ihre Transporte jederzeit den nationalen und internationalen Vorgaben entsprechen – nachvollziehbar und prüfsicher.

Für alle Verkehrsträger gelten spezifische internationale Regelwerke, darunter:

  • ADR (Straßenverkehr)
  • RID (Schienenverkehr)
  • ADN (Binnenschifffahrt)
  • IMDG-Code (Seeverkehr)
  • ICAO-TI / IATA-DGR (Luftverkehr)
 
In Deutschland bilden das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) sowie die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) die rechtliche Grundlage im Gefahrgutmanagement und -transport.

Unsere Standorte

Ein Mitarbeiter prüft eine Gasflasche im Gefahrgutmanagement.

Fachexpertise durch unsere Gefahrgutbeauftragten

Unsere Gefahrgutbeauftragten kombinieren langjährige Erfahrung aus Transport, Logistik und Industrie mit einem tiefen Verständnis für operative Abläufe. Wir kennen die Herausforderungen der Praxis in der Arbeit mit Gefahrstoffen und übersetzen komplexe Vorschriften in klare, funktionierende Prozesse.
Eine Person in Sicherheitskleidung kontrolliert die Lagerung von Gefahrstoffen im Außenbereich.

Teil eines integrierten Sicherheitssystems

Gefahrgutmanagement ist eng verzahnt mit Gefahrstoffen, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Prüfwesen.
Wir decken alle Bereiche innerhalb der Arsipa Gruppe ab und integrieren diese Bereiche in ein konsistentes Gesamtsystem, das Verantwortlichkeiten, Fristen und Dokumentation klar und lückenlos abbildet.

Wir beraten Sie gern.

Häufig gestellte Fragen zum Gefahrgutmanagement in Unternehmen (FAQs)

Gefahrgutbeauftragte überwachen die Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, erstellen Jahresberichte, schulen Mitarbeitende, prüfen Verfahren und dokumentieren alle relevanten Abläufe.
Ziel ist die sichere, rechtskonforme Organisation sämtlicher Gefahrgutprozesse im Betrieb.

Wir betreuen als Gruppe sämtliche Verkehrsträger:

  • Straße (ADR)
  • Schiene (RID)
  • Binnenschifffahrt (ADN)
  • Seeverkehr (IMDG-Code)
  • Luftverkehr (ICAO-TI / IATA-DGR)
Schulungen müssen gemäß ADR-Kapitel 1.3 regelmäßig durchgeführt und dokumentiert werden.
Eine Auffrischung wird alle 2–3 Jahre empfohlen, insbesondere bei Änderungen der Vorschriften oder Tätigkeitsbereichen.
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