Sichere Fahrtätigkeiten
Verkehrsmedizin für Unternehmen
Medizinische Eignung für sichere Mobilität im Beruf.
Verkehrsmedizinische Untersuchungen und die Eignung für "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" sichern Mitarbeitende und Dritte im Verkehr. Zusätzlich beraten und führen wir Bewertungen nach geltenden Standards durch – objektiv und nachvollziehbar.
Unsere Leistungen
Wie wir Sie bei der Verkehrsmedizin in Ihrem Unternehmen unterstützen
Fahreignungsuntersuchungen (z. B. G25) – Beurteilung der körperlichen und geistigen Tauglichkeit
Untersuchungen für Personenbeförderung (§ 48 FeV)
Verkehrspsychologische Beratung und Aufklärungsgespräche
Gutachten zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
Prävention und Beratung bei Auffälligkeiten
Digitale Terminplanung und rechtskonforme Dokumentation
Ihre Mitarbeitenden führen Fahrzeuge? Jetzt zur Verkehrsmedizin beraten lassen!
Sicher im Verkehr
Wieso sichere Fahrten
so wichtig sind?
im Straßenverkehr
durch Verkehrsunfälle
auf dem Arbeitsweg
Was müssen Unternehmen in der Verkehrsmedizin beachten?
Unternehmen sind verpflichtet, nur gesundheitlich geeignete Personen für sicherheitsrelevante Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten einzusetzen – ob am Gabelstapler, LKW oder schwerer Maschine. Die Grundlage bildet die Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG, BetrSichV und TRBS 2111. Wer die Eignung seiner Mitarbeitenden nicht prüft, riskiert bei Unfällen Haftungsfolgen und verstößt gegen die gesetzliche Fürsorgepflicht. Für Berufskraftfahrende gilt zusätzlich eine Pflichtuntersuchung alle fünf Jahre.
Wer ist verantwortlich für die Eignung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" (G25)?
Die Verantwortung liegt klar bei der/dem Arbeitgeber*in – er organisiert die Untersuchung, trägt die Kosten und stellt sicher, dass sie während der Arbeitszeit stattfindet. Obwohl die G25 seit 2022 keine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchung mehr ist, ergibt sie sich faktisch aus den allgemeinen Arbeitsschutzpflichten. Zeigt die Gefährdungsbeurteilung entsprechende Risiken, wird die Eignungsfeststellung verbindlich. Empfohlen wird die Durchführung durch erfahrene Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, die mit den konkreten Arbeitsbedingungen im Unternehmen vertraut sind.

Objektive Bewertungen für Tätigkeiten mit hoher Verantwortung im Verkehr
Verkehrssicherheit beginnt mit der gesundheitlichen Eignung der Fahrenden. Unsere verkehrsmedizinischen Untersuchungen stellen sicher, dass Ihre Mitarbeitenden körperlich, geistig und psychisch für ihre Tätigkeit im Straßenverkehr geeignet sind – ob im gewerblichen Güterverkehr, Personenverkehr oder innerbetrieblichen Transport. Wir übernehmen Untersuchung, Beurteilung und Dokumentation.
- Ärztliche Untersuchungen gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Prüfung von Seh-, Hör- und Reaktionsvermögen
- Beurteilung der Fahrtauglichkeit nach DGUV und FeV-Anlage 5–7
- Digitale Terminbuchung und Dokumentation im Kundenportal
- Mobile Untersuchungsteams und flexible Terminvergabe

Kurze Wege und planbare Termine – bundesweit verfügbar
Unsere Verkehrsmediziner*innen, Fachärzt*innen für Arbeitsmedizin und Psycholog*innen sind bundesweit im Einsatz – regional verankert, zentral koordiniert. Untersuchungen finden an unseren Standorten, vor Ort im Betrieb oder per digitaler Vorbereitung statt. Wir garantieren schnelle Termine, verlässliche Befundübermittlung und einheitliche Standards.

Verkehrsmedizin mit Fachkompetenz und System

Eingebettet in Ihr Sicherheits- und Gesundheitsmanagement
Verkehrsmedizin ist ein Baustein im Zusammenspiel von Eignungsbeurteilungen, Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilung und Prävention. Wir bieten rechtssichere Untersuchungen und ermöglichen nachhaltige Verkehrssicherheit in Ihrem Unternehmen.
Wir beraten Sie gern
zu allen Themen rund um Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.
Häufig gestellte Fragen zur Verkehrsmedizin (FAQs)
Immer dann, wenn Tätigkeiten mit erhöhter Verantwortung im Straßenverkehr oder beim Führen von Fahrzeugen verbunden sind – z. B. Berufskraftfahrer:innen, Personenbeförderung, Maschinenführer:innen.
Nur Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatzqualifikation „Verkehrsmedizin“ oder „Arbeitsmedizin“.
Seh-, Hör-, Reaktions- und Belastungsfähigkeit, ggf. psychische Stabilität und Medikamenteneinnahme.
In der Regel 2–5 Jahre, je nach Tätigkeit und Vorschrift (z. B. Fahrerlaubnisverordnung).
Bei beruflich veranlassten Untersuchungen die/der Arbeitgeber*in; bei privaten Anliegen die betroffene Person selbst.
Ja, unsere Verkehrsmediziner:innen und Partnerpsycholog:innen unterstützen Sie auch in solchen Fällen individuell.