Vorbeugen statt löschen
Brandschutz für Unternehmen
Sicherheit schafft Vertrauen: Unsere Brandschutzbeauftragten sorgen für Klarheit und Struktur im betrieblichen Brandschutz.
So schützen Sie Menschen, Sachwerte und Betriebsabläufe nachhaltig – mit fundierter Analyse und praxisnaher Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen.
Unsere Leistungen
Passgenaue Unterstützung im Brandschutz
Baulicher Brandschutz: Beurteilung von Fluchtwegen, Brandabschnitten und Gebäudestrukturen
Technischer Brandschutz: Kontrolle und Bewertung von Brandmelde-, Lösch- und Alarmierungssystemen
Organisatorischer Brandschutz: Notfallpläne, Evakuierungskonzepte und regelmäßige Übungen
Brandgefährdungsbeurteilungen und Brandschutzkonzepte
Brandschutzbeauftragte nach DGUV I 205-003
Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Explosionsschutz
Unterweisungen und Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte
Regelmäßige Kontrollen und Dokumentation nach gesetzlichen Vorgaben
Sie brauchen Hilfe beim Brandschutz?
Die Bedeutung von Brandschutz
Wieso Brandschutz in Unternehmen wichtig ist?
durch Brände jedes Jahr
entstehen außerhalb der Betriebszeit
pro Jahr
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Brandschutzbeauftragte
Externe Brandschutzbeauftragte übernehmen die Erstellung und Aktualisierung von Brandschutzkonzepten und -ordnungen und bieten Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen.
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Unterweisungen und Schulungen
Mindestens jährliche Brandschutzunterweisungen für Mitarbeitende und Führungskräfte sowie Ausbildung von Brandschutzhelfer:innen – gesetzeskonform nach ArbSchG und ASR A2.2.
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Begehungen, Prüfungen und Dokumentation
Verlässliche Prüfzyklen mit klaren Zuständigkeiten, bundesweit und vor Ort – ergänzt durch die Integration des Explosionsschutzes gemäß TRGS 800 und BetrSichV.
Was umfasst der betriebliche Brandschutz?
Bauliche, technische, organisatorische und abwehrende Maßnahmen – von Fluchtwegen und Löschanlagen bis zu Brandschutzordnungen und Alarmplänen.
Wie unterstützt Arsipa beim Brandschutz?
Wir beraten bei der Erstellung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten, führen Schulungen durch und begleiten die regelmäßige Überprüfung technischer und organisatorischer Maßnahmen.

Brandschutz als Voraussetzung für sichere Betriebsabläufe
Ein wirksamer Brandschutz schützt nicht nur Menschenleben, sondern auch Werte, Betriebsfähigkeit und Reputation. Wir unterstützen Sie beim Aufbau und der Umsetzung eines ganzheitlichen Brandschutzkonzepts.
Worauf Sie sich verlassen können:
- Erstellung und Aktualisierung von Brandschutzkonzepten und -ordnungen
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und Brandrisikoanalysen
- Organisation und Schulung von Brandschutzhelfer:innen
- Regelmäßige Begehungen und Prüfungen nach DGUV und ASR A2.2
- Integration des Explosionsschutzes gemäß TRGS 800 und BetrSichV

Brandschutz in Ihrer Nähe
Unsere Brandschutzexpert*innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen Unternehmen bundesweit – ob Produktion, Logistik, Verwaltung oder öffentliche Einrichtung – wir sind vor Ort, wann immer Sie uns brauchen. Durch unsere regionale Nähe bieten wir schnelle Reaktionszeiten, verlässliche Prüfzyklen und klare Zuständigkeiten.

Unsere Fachkräfte im Brandschutz

Brandschutz als Teil eines integrierten Schutz- und Organisationssystems
Brandschutz entfaltet seinen vollen Nutzen im Zusammenspiel mit Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoffen und Explosionsschutz.
Wir verbinden diese Bereiche zu einem verständlichen Gesamtansatz, der Verantwortlichkeiten klärt und Abläufe stabil hält.
Wir beraten Sie gern
zu allen Themen rund um Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.
Häufig gestellte Fragen zum Umgang mit Gefahrstoffen (FAQs)
Betrieblicher Brandschutz umfasst alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen zum Schutz vor Bränden. Die vorbeugenden Maßnahmen gliedern sich in:
- Baulichen Brandschutz (z. B. Brandabschnitte, Fluchtwege)
- Anlagentechnischen Brandschutz (z. B. Sprinkleranlagen, Brandmeldeanlagen)
- Organisatorischen Brandschutz (z. B. Brandschutzordnung, Brandschutzbeauftragte, Mitarbeiterunterweisungen)
Brandschutz schützt Menschenleben, Sachwerte und die Betriebskontinuität. Brände können existenzbedrohende Schäden verursachen, Haftungsansprüche auslösen und den Geschäftsbetrieb dauerhaft unterbrechen. Zudem sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, geeignete Brandschutzmaßnahmen umzusetzen – Verstöße können zu Bußgeldern oder dem Entzug von Betriebsgenehmigungen führen.
Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss Brandschutzmaßnahmen festlegen, regelmäßig prüfen und Mitarbeitende unterweisen (§ 10 ArbSchG, ASR A2.2).
Fachkundige Personen mit entsprechender Qualifikation, z. B. Brandschutzbeauftragte oder Sicherheitsingenieur*innen.
Sicherheitstechnische Brandschutz-Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich erfolgen, aber auch vor Aufnahme einer Tätigkeit, bei Änderungen des Arbeitsbereichs, bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien und nach einem Arbeitsunfall. Bestimmte Unterweisungen, z. B. für Jugendliche, erfordern eine halbjährliche Wiederholung.
Brandschutz ist in Deutschland Ländersache. Zuständig sind je nach Bereich die Bauaufsichtsbehörden (vorbeugender Brandschutz), die Feuerwehren (abwehrender Brandschutz) sowie die Berufsgenossenschaften (betrieblicher Brandschutz). Grundlage bilden die jeweiligen Landesbauordnungen sowie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).