Der Grundstein der Arbeitssicherheit
Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen
Risiken erkennen und verhindern.
Wir bieten Gefährdungsbeurteilungen für Unternehmen jeder Größe und Branche. Schaffen Sie Transparenz über Risiken und notwendige Maßnahmen. Wir unterstützen Sie fachkundig bei der Ermittlung von Gefährdungen, ihrer Bewertung, beraten zu Maßnahmen und verhelfen zu einer lückenlosen Dokumentation.
Unsere Leistungen
Professionelle Unterstützung rund um die Gefährdungsbeurteilung (GBU)
Entwicklung eines individuellen Konzepts
Beurteilung der Arbeitsbedingungen an den Arbeitsplätzen
Revisionssichere Dokumentation nach § 6 ArbSchG
Entwicklung geeigneter Maßnahmen
Begleitung bei der Maßnahmenumsetzung
Wirksamkeitskontrolle
Jetzt bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen lassen!
Wann wird eine Gefährdungsbeurteilung gebraucht?
Jedes Unternehmen braucht für jeden Arbeitsplatz oder Tätigkeitsbereich eine GBU. Diese müssen durch Arbeitgebende mit Unterstützung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit erstellt, regelmäßig kontrolliert und aktualisiert werden.
Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzliche Arbeitgeberpflicht nach § 5 ArbSchG. Wir unterstützen Unternehmen bei der strukturierten Durchführung, Bewertung, Maßnahmenfestlegung und der Dokumentation.

Gefährdungsbeurteilung als Entscheidungsgrundlage
GBUs sind viel wert, wenn Risiken nachvollziehbar bewertet und Maßnahmen eindeutig ableitbar sind und entsprechend umgesetzt werden können.
Wir gestalten den Prozess so, dass Verantwortliche Orientierung erhalten, Prioritäten erkennen und so die Sicherheit im Unternehmen gezielt verbessern können.

Verlässliche standortübergreifende Unterstützung bei der Erstellung der GBU
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit begleiten Unternehmen bundesweit und schaffen durch digitale Prozesse hohe Transparenz und kurze Wege.
So erhalten Sie zeitnah Ergebnisse, eine klare Dokumentation und Ansprechpartner*innen, die Ihre betrieblichen Abläufe wirklich verstehen.

GBU als Teil eines ganzheitlichen Arbeitsschutzes
Gefährdungsbeurteilungen in Unternehmen entfalten ihre Wirkung besonders gut, wenn sie in ein abgestimmtes Arbeitsschutzsystem eingebettet sind.
Wir verbinden Analysen, Unterweisungen, Begehungen und Prüfpflichten zu einem konsistenten Rahmen, der Sicherheit erleichtert und Verantwortliche entlastet.
Wir beraten Sie gern
zu allen Themen rund um Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.
Häufig gestellte Fragen zur Gefährdungsbeurteilung (FAQs)
Eine Gefährdungsbeurteilung erfasst und bewertet systematisch alle potenziellen Gefahren im Betrieb – sie bildet die Grundlage für einen wirksamen und rechtssicheren Arbeitsschutz.
Die Gefährdungsbeurteilung ist gesetzliche Pflicht der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers (§ 5 ArbSchG). Sie/Er kann die Durchführung an fachkundige Personen delegieren wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen oder externe Expert*innen. Die Verantwortung verbleibt jedoch immer beim Arbeitgebenden.
Eine Gefährdungsbeurteilung folgt immer einem strukturierten Prozess:
Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen → Gefährdungen ermitteln → Risiken bewerten → Schutzmaßnahmen festlegen (nach STOP-Prinzip) → Maßnahmen umsetzen → Wirksamkeit prüfen → Dokumentation.
Sie muss schriftlich vorliegen und für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten in einem Unternehmen erstellt werden.
Eine Gefährdungsbeurteilung muss für jeden Arbeitsplatz erstellt werden. Sie muss immer dann aktualisiert werden, wenn sich Arbeitsbedingungen, Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder Stoffe ändern, nach Unfällen oder Beinaheunfällen sowie bei neuen gesetzlichen Anforderungen. Darüber hinaus empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung, mindestens alle 1–2 Jahre, auch ohne konkreten Anlass.