Sicherheit auf Baustellen
SiGeKo auf Baustellen
Professionelle Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren für die Sicherheit auf Baustellen.
Baustellen erfordern klare Zuständigkeiten und eine wirksame Koordination aller Beteiligten. Unsere SiGeKos auf Baustellen übernehmen die komplette Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Ihr Bauprojekt – von der Planung bis zur Ausführung. Bundesweite Betreuung für Industrie-, Infrastrukturprojekte und mehr.
Unsere Leistungen
Vollumfängliche Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf Baustellen
SiGeKo in der Planungsphase gemäß § 3 BaustellV und RAB 30
SiGeKo in der Ausführungsphase gemäß § 3 Abs. 2 BaustellV
Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
Koordination der Gewerke und Überwachung der Schutzmaßnahmen auf der Baustelle
Teilnahme an Baubesprechungen und Sicherheitsrunden
Dokumentation und Fortschreibung gemäß RAB 31 / RAB 32
Beratung des Bauherrn zur Pflichtenübertragung und Beauftragung nach § 4 BaustellV
Ihre Baustelle hat noch keinen SiGeKo?
Unterstützung auf Baustellen
Wieso SiGeKos auf Baustellen
wichtig sind?
ereignen sich auf Baustellen
höchste Unfallquote aller Branchen
wie der Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft
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SiGe-Plan
Erstellung und laufende Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans mit Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Abläufen und Zuständigkeiten.
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Gewerkekoordination
Abstimmung aller beteiligten Gewerke und Fremdfirmen sowie Durchführung von Baustellenbegehungen und Sicherheitsbesprechungen.
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Rechtssichere Dokumentation
Nachverfolgung und rechtssichere Nachweise zur Erfüllung aller Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV).
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SiGeKo-Schulungen
Über die Partner der Arsipa Gruppe werden Ausbildungen und Weiterbildungen zum SiGeKo nach RAB 30 angeboten.
Wann ist ein SiGeKo erforderlich?
Die SiGeKo-Pflicht besteht laut Baustellenverordnung (§ 3 BaustellV), sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Gewerke oder Arbeitgeber*innen tätig sind. In diesem Fall muss die/der Bauherr*in eine/n geeignete/n Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator*in bestellen.
Wer ist für den Arbeitsschutz auf Baustellen verantwortlich?
Die Bauherrin oder der Bauherr ist verantwortlich für den Arbeitsschutz und die Einhaltung der Baustellenverordnung, kann aber Aufgaben an die/den SiGeKo übertragen. Wir als Arsipa unterstützen bei der Pflichtenübertragung und der rechtssicheren Organisation.

Sicherheit auf jeder Baustelle dank SiGeKo
Auf Baustellen treffen viele Gewerke, Prozesse und Risiken aufeinander. Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) sorgt dafür, dass alle Beteiligten sicher und effizient zusammenarbeiten – von der Planung bis zur Ausführung. Wir unterstützen Bauherren und Projektleitende dabei, ihre Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) vollständig zu erfüllen und Risiken konsequent zu minimieren.
Sie profitieren von strukturierter Koordination und klaren Prozessen:
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV
- Erstellung und Pflege des SiGe-Plans und der Unterlage für spätere Arbeiten
- Abstimmung aller beteiligten Gewerke und Fremdfirmen
- Durchführung von Baustellenbegehungen und Sicherheitsbesprechungen
- Dokumentation, Nachverfolgung und rechtssichere Nachweise

Überregionale SiGeKo-Betreuung in ganz Deutschland
Die Arsipa Gruppe betreut Bauprojekte mit einem bundesweiten Netzwerk spezialisierter SiGeKo-Experten.
Unsere Vorteile:
- überregionale SiGeKo-Betreuung in Deutschland
- erfahrene Sicherheitskoordinatoren für Industrie- und Infrastrukturprojekte
- schnelle Verfügbarkeit auch bei kurzfristigen Bauprojekten
- digitale Dokumentation und transparente Projektkommunikation

Erfahrene Sicherheitskoordinatoren für komplexe Bauprojekte
Unsere SiGeKo-Expert*innen verfügen über umfangreiche Erfahrung im Bauwesen, in der Arbeitssicherheit und im Projektmanagement.
Alle eingesetzten Koordinatoren erfüllen die Anforderungen der:
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- RAB 30 – Anforderungen an Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren
- DGUV-Regelwerke für Baustellensicherheit

SiGeKo als Bestandteil eines ganzheitlichen Arbeitsschutzsystems
Die Sicherheitskoordination auf Baustellen ist nur ein Baustein eines wirksamen Arbeitsschutzsystems.
Durch die Integration mit weiteren Leistungen der Arsipa profitieren Unternehmen von Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitssicherheitsbetreuung, Schulungen und Unterweisungen sowie arbeitsmedizinischer Betreuung. So entsteht ein durchgängiges Sicherheitskonzept – von der Baustellenplanung bis zum laufenden Betrieb.
Wir beraten Sie gern.
Häufig gestellte Fragen zum SiGeKo (FAQs)
SiGeKo steht für Sicherheits- und Gesundheitskoordinator. Diese Personen sind für die Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf Baustellen zuständig und direkt der/dem Bauherr*in unterstellt.
Die SiGeKo-Kosten pro Projektphase hängen von mehreren Faktoren ab:
- Größe und Dauer des Bauprojekts
- Anzahl der beteiligten Gewerke
- Komplexität der Baustelle
- erforderliche Baustellenbegehungen
In der Regel werden SiGeKo-Leistungen getrennt für Planungsphase und Ausführungsphase kalkuliert.
Der SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) ist ein zentrales Dokument der Baustellenverordnung. Er beinhaltet Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Abläufe und Zuständigkeiten. Der Plan wird durch die/den SiGeKo-Koordinator*in erstellt und während des Bauprojekts fortgeschrieben.
Die SiGeKo-Voraussetzungen sind in der RAB 30 definiert.
Ein/e Sicherheitskoordinator*in muss:
- über bautechnische Kenntnisse verfügen
- Erfahrung im Bauwesen haben
- Qualifikationen im Arbeitsschutz nachweisen
- eine spezielle SiGeKo-Schulung absolvieren
Zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach Baustellenverordnung (BaustellV) wird man durch eine anerkannte Ausbildung. Diese besteht aus einer theoretischen Schulung (mind. 64 Unterrichtsstunden gemäß RAB 30) sowie einem Nachweis über praktische Erfahrung im Bauwesen. Zusätzlich sind regelmäßige Fortbildungen erforderlich, um die Qualifikation aufrechtzuerhalten.
Ja. Über die Partner der Arsipa Gruppe werden SiGeKo-Schulungen und Weiterbildungen angeboten. Diese vermitteln die notwendigen Kenntnisse zur Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator*in nach RAB 30.
Informationen zu aktuellen SiGeKo-Schulungen erhalten Sie gerne auf Anfrage.