Einsatzfähige Teams

Eignung für Mitarbeitende

Gesundheit prüfen, Einsatzfähigkeit sichern.

Eignungsbeurteilungen und Eignungsuntersuchungen stellen fest, ob eine Person gesundheitlich in der Lage ist, eine bestimmte Tätigkeit sicher auszuüben. Wir führen die Eignung strukturiert, nachvollziehbar und nach geltenden Vorgaben durch.

Eignungsuntersuchung anfragen

Eignungsuntersuchung zur beruflichen Eignung eines Mitarbeiters.

Unsere Leistungen

Rund um die berufliche Eignung von Mitarbeitenden

Tätig­keiten mit Absturz­gefahr (ehemals G41)

Fahr-, Steuer- und Über­wachungs­tätig­keiten (ehemals G25)

Tätig­keiten mit Überdruck (ehemals G31)

Unter­suchungen nach der Strahlen­schutz­verordnung für strahlen­exponierte Personen

Ein­stellungs­unter­suchungen

Off­shore-Tauglichkeits­unter­suchung nach den AWMF-Empfehlungen

Sichern Sie jetzt die Einsatzfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden!

Wann wird eine Eignung benötigt?

Eignungen werden erforderlich, wenn Tätigkeiten mit besonderen Anforderungen oder erhöhten Risiken verbunden sind. Dazu zählen beispielsweise Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, Arbeiten mit Absturzgefahr, Atemschutzgeräte, Offshore-Einsätze oder sicherheitsrelevante Aufgaben. Ziel ist es festzustellen, ob Mitarbeitende die gesundheitlichen Voraussetzungen für die jeweilige Tätigkeit erfüllen und dadurch Sicherheit und Gesundheit im Betrieb gewährleistet werden können.

Wer stellt die Einsatzfähigkeit durch Eignungen bei Mitarbeitenden fest?

Die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung erfolgt durch qualifizierte Betriebsärzt*innen oder entsprechend fachkundige Ärzt*innen. Grundlage sind die konkreten Tätigkeitsanforderungen, die Gefährdungsbeurteilung sowie geltende arbeitsmedizinische und arbeitsschutzrechtliche Vorgaben. Arbeitgeber*innen sind für die Organisation der Eignungen verantwortlich und müssen sicherstellen, dass die Untersuchungen datenschutzkonform durchgeführt werden.

Eignungsbeurteilung bei einem Mitarbeitenden durch Betriebsärztin.

Klare medizinische Entscheidungen für sensible Tätigkeiten

Unsere Eignungsbeurteilungen und Eignungsuntersuchungen prüfen die gesundheitliche und funktionelle Eignung für spezifische Tätigkeiten als verlässliche Grundlage für Personalentscheidungen und rechtssichere Beschäftigung. Wir unterstützen Sie bei der Durchführung, Dokumentation und Bewertung.

Was Sie erwarten können:

  • Einheitliche Verfahren und standardisierte Eignungen
  • Untersuchung durch erfahrene Fachärzt*innen für Arbeitsmedizin,
    Betriebsärzt*innen und Arbeitsmediziner*innen
  • Digitale Terminplanung und Dokumentation im Kundenportal
  • Ergebnisrückmeldung nach gesetzlichen Vorgaben
  • Mobile Eignungsbeurteilungen, -untersuchungen und bundesweite Praxisstandorte
Symbolbild zur beruflichen und gesundheitlichen Eignung von Mitarbeitenden.

Eignungen mit System bei bundesweiter Verfügbarkeit

Gesetzliche Vorgaben, Leitfäden nach DGUV und berufsgenossenschaftliche Empfehlungen bestimmen die Arbeitsmedizin. Unsere Expertise aus zehntausenden durchgeführten Eignungen jährlich sichert rechtliche Verbindlichkeit und medizinische Präzision.

Für einen schnellen Arbeitseinsatz braucht es kurze Wege und flexible Terminmöglichkeiten zur Durchführung von Eignungen. Wir bieten bundesweite Betreuung mit regionalen Praxen, mobilen Teams und effizienter Koordination.

Unsere Standorte

Besonderheiten der ehemaligen
G25 und der G41

Für viele Eignungsuntersuchungen bestehen gesetzliche Vorgaben. Dies gilt jedoch nicht für alle Formen von Eignungsuntersuchungen.

Eine Ausnahme bilden die "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" (ehemals G25) und die "Tätigkeiten mit Absturzgefahr" (ehemals G41). Bei beiden handelt es sich um betriebliche Vereinbarungen, die anhand der Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen und für den jeweiligen Tätigkeitsbereich festgelegt werden.

Einbettung in Ihr Gesundheits- und Sicherheitskonzept

Eignungen sind eng verbunden mit Personalprozessen, Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilungen und Vorsorge.
Wir stellen sicher, dass alle Bausteine sinnvoll zusammenspielen und Entscheidungen für Unternehmen transparent bleiben.

Angebot anfordern

Wir beraten Sie gern.

Häufig gestellte Fragen über Eignungsuntersuchungen und Eignungsbeurteilungen (FAQs)

Eignungsuntersuchungen prüfen, ob eine Person gesundheitlich in der Lage ist, eine bestimmte Tätigkeit sicher auszuführen.
Vorsorgeuntersuchungen hingegen dienen der Prävention und Früherkennung von Gesundheitsrisiken – unabhängig von der Eignung.

Nicht pauschal. Sie sind dann erforderlich, wenn Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften oder betriebliche Regelungen dies verlangen – z. B. G 25 oder G 26.
Oft werden sie auch auf Grundlage interner Sicherheitsrichtlinien durchgeführt.

Jetzt Betreuung sichern

Die Kosten übernimmt die/der Arbeitgeber*in.
Eignungen sind Teil der Fürsorgepflicht und dienen der Arbeitssicherheit und Qualitätssicherung.

Nach einer Anamnese und körperlichen Untersuchung folgen spezifische Tests (z. B. Seh-, Hör- oder Belastungstests).
Abschließend erfolgt eine ärztliche Beurteilung mit Dokumentation und Rückmeldung an die/den Arbeitgeber*in.

Nein. Arbeitgeber erhalten ausschließlich die Information, ob eine gesundheitliche Eignung besteht.
Medizinische Details bleiben vertraulich und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Je nach Tätigkeit und Risikoprofil in der Regel alle 1 bis 3 Jahre.
Unser System erinnert Sie automatisch an anstehende Folgeuntersuchungen.

Früher gab es die G-Untersuchungen, diese wurden abgelöst durch präventive arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungen. Je nach Art und Umfang der Eignung werden diese dann als Eignungsuntersuchung oder Eignungsbeurteilung bezeichnet.

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