Die Basis in Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit
Grundbetreuung im Arbeitsschutz
Die Grundbetreuung ist die Basis des Arbeitsschutzes. Sie stellt die Sicherheit und Gesundheit in Unternehmen sicher und legt Einsatzzeiten von Betriebsärzt*innen und Fachkräften für Arbeitsicherheit fest.
Unsere Leistungen
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Grundbetreuung
nach DGUV und ASiG
Beratung
Gefährdungsbeurteilung
Verhältnisprävention
Verhaltensprävention
Arbeitsschutzorganisation
Dokumentation
ASA-Sitzungen
Begehungen
Jetzt Grundbetreuung für Ihr Unternehmen sichern!
Jedes Unternehmen braucht Grundbetreuung
Egal ob Handwerksbetrieb oder Konzern: Sobald ein Mensch im Unternehmen arbeitet, greift die gesetzliche Pflicht zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 legen fest, dass und wie Unternehmen im Arbeitsschutz betreut werden müssen.
Den Grundstein dieser Betreuung stellt die Grundbetreuung dar, die für jedes Unternehmen in Deutschland verpflichtend ist. Hier wird eine Betreuung durch Betriebsärzt*innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit festgeschrieben. Der Umfang richtet sich dabei nach Branche und Anzahl der Mitarbeitenden.
Wie viele Betreuungsstunden braucht Ihr Unternehmen?
Die Betreuungszeiten in der Grundbetreuung lassen sich nach einer einfachen Formel berechnen:
Betreuungsgruppe x Mitarbeitendenanzahl = Betreuungsstunden pro Jahr
Unternehmen gehören immer einer von drei Betreuungsgruppen an. Die Betreuungsgruppen staffeln sich nach Gefährdungspotential und legen fest, wie viele Betreuungsstunden pro Mitarbeitenden pro Jahr anfallen.
Diese Stunden werden zu mindestens 20 % auf Betriebsärzt*innen und 20 % auf Fachkräfte für Arbeitssicherheit aufgeteilt. Die übrigen 60 % können frei auf diese beiden Fachbereiche aufgeteilt werden.
Betreuungsgruppen
Betreuungsgruppe I = Hohes Gefährdungspotential mit 2,5 h pro Mitarbeitendem
Betreuungsgruppe II = Mittleres Gefährdungspotential mit 1,5 h pro Mitarbeitendem
Betreuungsgruppe III = Geringes Gefährdungspotential mit 0,5 h pro Mitarbeitendem

Unsere Fachexpert*innen kümmern sich:
- Betreuung durch Betriebsarzt oder Betriebsärztin
- Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Beratung von Arbeitgeber*innen, Führungskräften und Mitarbeitenden
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Verhältnisprävention durch Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung
- Verhaltensprävention durch Beratung zur Arbeitsgestaltung
- Unterstützung bei der Arbeitsschutzorganisation
- Erstellung von Dokumentation
- Teilnahme an ASA-Sitzungen (jedes Quartal)
- Begehungen
Wir beraten Sie gern.
Ganzheitlicher Arbeitsschutz
Betriebsspezifische Betreuung
Zu einem ganzheitlichen Arbeitsschutz gehört neben der Grundbetreuung auch die betriebsspezifische Betreuung.
Was ist eine betriebsspezifische Betreuung?
Die betriebsspezifische Betreuung richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten in Unternehmen. Sie soll Mitarbeitende vor den akuten Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz schützen und für einen reibungslosen und sicheren Arbeitsablauf sorgen.
Um die Betreuung in diesem Bereich zu ermitteln, werden die Gefährdungen anhand von Gefährdungsbeurteilungen (GBU) ermittelt und Maßnahmen festgelegt. Dazu gehören beispielsweise Vorsorgen, Eignungen und Unterweisungen.
Was bieten wir an?
Als Arsipa Gruppe bieten wir eine ganzheitliche Betreuung an. Wir decken sowohl die Grundbetreuung, als auch die betriebsspezifische Betreuung und viele weitere Bereiche im Arbeitsschutz ab (z. B. Umweltschutz).
Bei uns erhalten Unternehmen die passenden arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungen sowie sicherheitstechnische Unterweisungen. Wir ermitteln mit den Unternehmen gemeinsam, genau die Betreuung, die sie benötigen.
Häufig gestellte Fragen zur Grundbetreuung im Arbeitsschutz (FAQs)
Jedes Unternehmen in Deutschland ab dem ersten Mitarbeitenden ist dazu verpflichtet. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und wird durch die DGUV Vorschrift 2 verschärft.
Der Betreuungsumfang ergibt sich aus der Mitarbeitendenanzahl multipliziert mit den Stunden der Betreuungsgruppe. Je nach Gefährdungspotential sind das (Gruppe III) 0,5 h, (Gruppe II) 1,5 h oder (Gruppe I) 2,5 h pro Mitarbeitendem pro Jahr.
Die Grundbetreuung deckt die gesetzlichen Mindestanforderungen ab und gilt für alle Unternehmen gleichermaßen, unabhängig von Größe und Branche.
Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung und richtet sich nach den individuellen Gefährdungen und Gegebenheiten des jeweiligen Unternehmens. Daraus folgt unter anderem die Festlegung von arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungen und sicherheitstechnischen Unterweisungen.
Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Grundbetreuung können Bußgelder und Abmahnungen auf Unternehmen zukommen. Im Schadensfall ohne entsprechenden Nachweis über eine Grundbetreuung, können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen.
Die Grundbetreuung wird durch die Betreuung von Betriebsärzt*innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit abgedeckt. Diese können fest im Betrieb angestellt werden oder durch externe Dienstleister, wie die Arsipa Gruppe, bereitgestellt werden.