• Ein Betriebsarzt im Gespräch mit einer Mitarbeiterin zur Grundbetreuung im Arbeitsschutz.

Grundbetreuung im Arbeitsschutz

Wie setzt sich die Betreuung im Arbeitsschutz zusammen? 

Die Betreuung im Arbeitsschutz setzt sich aus der arbeitsmedizinischen und der sicherheitstechnischen Betreuung zusammen. Beide Teile sind gesetzlich vorgeschrieben und im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt und durch die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert.  

Diese Gesamtbetreuung lässt sich neben der Unterteilung in die Fachbereiche noch in die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung aufteilen. Was genau das bedeutet, erläutern wir in diesem Blogartikel. 

Unterschied zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung

Jedes Unternehmen benötigt ab dem ersten Mitarbeitenden eine Betreuung im Arbeitsschutz.  

Diese Betreuung ist unterteilt in die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung. Der Unterschied liegt dabei in den Aufgabenbereichen und der Festlegung der Betreuungszeiten.  

Die Aufgaben der Grundbetreuung sind dabei für alle Unternehmen gleich. Nur der Betreuungsumfang ist individuell und beruht auf Betreuungsstunden, die nach Größe und Betreuungsgruppe des Unternehmens festgelegt werden. Diese Betreuungsstunden regeln die Einsatzzeiten der Betriebsärztin oder des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit.  

Die betriebsspezifische Betreuung hingegen richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten und Gefährdungen im Unternehmen. Hier wird festgelegt, welche Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden anhand der Gefährdungen im Unternehmen und an den Arbeitsplätzen getroffen werden müssen. Darunter fällt beispielsweise das Festlegen arbeitsmedizinischer Vorsorgen, Eignungen und sicherheitstechnischer Unterweisungen. 

Was umfasst die Grundbetreuung?

Unter die Aufgaben der Grundbetreuung fallen vor allem Basisaufgaben, die, unabhängig von den individuellen Gefährdungen eines Unternehmens, in jedem Betrieb abgedeckt werden müssen. Diese Aufgabenfelder werden von Betriebsärzt*innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit abgedeckt bzw. mit deren Unterstützung umgesetzt.

Beratung von Arbeitgeber*innen, Führungskräften und Mitarbeitenden

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

Verhältnisprävention durch Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung

Verhaltensprävention durch Beratung zur Arbeitsgestaltung

Unterstützung bei der Arbeitsschutzorganisation

Erstellung von Dokumentation

Nachkommen der Meldepflicht

Teilnahme an ASA-Sitzungen (jedes Quartal)

Begehungen

Rechtliche Grundlagen zur Grundbetreuung

Die Grundbetreuung wird durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV V2 festgelegt.

Betreuungsgruppen und Betreuungszeiten der Grundbetreuung

Die Betreuungszeiten in der Grundbetreuung richten sich nach der Mitarbeitendenanzahl eines Unternehmens und der Zuordnung zu einer von drei Betreuungsgruppen. Je nach Betreuungsgruppe gibt es eine vorgeschriebene Zeit der Betreuung pro Mitarbeitenden. Dabei ist die Betreuungsgruppe I die mit dem höchsten Gefährdungspotential und die Betreuungsgruppe III die mit dem niedrigsten. Die Betreuungsgruppen können anhand des WZ-Codes (Wirtschaftszweig-Codes) ermittelt werden. Die DGUV stellt eine Liste bereit, in der die Betriebsarten und WZ-Codes der jeweiligen Betreuungsgruppe zugewiesen werden. 

Betreuungsgruppen

Betreuungsgruppe I

Hohes Gefährdungspotential 

2,5 h Betreuungszeit pro Mitarbeitenden

Zum Beispiel:
Bergbau, Forstwirtschaft, Betonherstellung, Bau, Schiffbau
 

Betreuungsgruppe II

Mittleres Gefährdungspotential 

1,5 h Betreuungszeit pro Mitarbeitenden

Zum Beispiel:
Werkstätten für Menschen mit BehinderungenKrankenhäuserRehabilitations­kliniken
Zeitarbeitsfirmen, Herstellung von chemischen Erzeugnissen oder Lebensmitteln
 

Betreuungsgruppe III:

Niedriges Gefährdungspotential 

0,5 h Betreuungszeit pro Mitarbeitenden

Zum Beispiel:
Verwaltung (klassische Büroarbeit)Soziale Einrichtungen (Kinder­tages­einrichtungenAltenheime), Druck- und Medienvorstufe

Diese ermittelten Zeiten, nach Gefährdungspotential und Mitarbeitenden, sind die notwendigen Einsatzzeiten für Betriebsärzt*innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.  

Die ermittelten Betreuungsstunden werden nicht ausschließlich von einer der beiden Fachkräfte übernommen, sondern auf Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgeteilt. Dabei gilt laut DGUV Vorschrift 2, dass mindestens 20 % der Gesamtbetreuungszeit auf die arbeitsmedizinische Betreuung (Betriebsärztin/Betriebsarzt) und mindestens 20 % auf die sicherheitstechnische Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit) entfallen müssen. Die verbleibenden 60 % können je nach betrieblichem Bedarf flexibel zwischen beiden Fachbereichen aufgeteilt werden. 

Warum ist die Grundbetreuung so wichtig?

Eine gut organisierte Grundbetreuung schafft die Basis für einen funktionierenden Arbeitsschutz im Unternehmen. Sie sichert die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden, indem sie eine zeitlich angemessene Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt*innen festlegt.  

Aber die Grundbetreuung sorgt nur für die Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen und Unternehmen benötigen immer auch eine betriebsspezifische Betreuung, um die Sicherheit der Beschäftigen wirklich gewähren zu können und rechtssicher aufgestellt zu sein. 

Die Instrumente dafür existieren bereits und bilden zusammen ein tragfähiges Netz. Unternehmen, die das verstehen, profitieren gleich mehrfach: weniger Langzeitausfälle, höhere Zufriedenheit unter Mitarbeitenden, sichere und gesunde Arbeit und eine positive Unternehmenskultur.

Was passiert bei Verstößen?

Die Grundbetreuung ist gesetzlich für alle Unternehmen in Deutschland vorgeschrieben und somit keine freiwillige Leistung. Unternehmen, die ihrer Pflicht nicht nachkommen, riskieren Abmahnungen, Bußgelder bis hin zu Haftstrafen bei z. B. Unfällen. Um sich vor solchen Konsequenzen zu schützen, sollten Unternehmen nicht nur für eine entsprechende Betreuung sorgen, sondern auch zum Nachweis eine lückenlose Dokumentation über diese Betreuungsleistungen führen.

Wie unterstützt die Arsipa Gruppe

Wir bieten Unternehmen eine ganzheitliche Betreuung bestehend aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Dabei decken wir den arbeitsmedizinischen und den sicherheitstechnischen Bereich ab und können diese ebenfalls durch eine arbeitspsychologische Betreuung ergänzen.  

Wir beraten Unternehmen gerne zu den Möglichkeiten in der Betreuung durch uns als Gruppe. 

Ein Betriebsarzt mit einem Handy in der Hand und einem weißen Arztkittel.

Bei Fragen oder Wunsch nach Unterstützung in der Grundbetreuung beraten wir Sie gern!

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