Verbots-, Gebots- und Warnzeichen
Sicherheitszeichen im Arbeitsschutz
Jeder von uns hat sie schon einmal gesehen, egal ob im privaten Bereich oder auf der Arbeit. Sie befinden sich an Maschinen, in Lagerhallen, auf Baustellen oder in Laboren. Sie warnen, schreiben ein bestimmtes Verhalten vor oder untersagen Handlungen, um Personen zu schützen. Durch ihr einheitliches Erscheinungsbild lässt sich schnell erkennen, wofür welches Sicherheitszeichen steht, und sie lassen sich auf einen Blick erfassen und verstehen.
Doch nur ein Schild an sich schafft noch keinen sicheren Arbeitsplatz. Die Zeichen müssen zur Gefährdung passen, gut sichtbar und erkennbar sein und auch von den Mitarbeitenden verstanden werden.

Warum Verbots-, Gebots- und Warnzeichen im Arbeitsschutz wichtig sind
In Gefahrensituationen müssen Informationen schnell erfasst werden können. Bekannte und einschlägige Symbole und Schilder machen in Sekunden deutlich, welche Gefährdung besteht oder wie gehandelt werden sollte.
Durch eine korrekte und gut sichtbare Kennzeichnung von Gefährdungen ergibt sich:
- Gefahren und Verhaltensregeln sind schnell erkennbar
- Geben Orientierung in Notfallsituationen
- Weitgehend sprachunabhängig (und bekannt)
- Einheitliche Regeln nicht nur für Mitarbeitende, sondern auch für Dritte
- Sie machen im Arbeitsalltag auf notwendige Schutzmaßnahmen aufmerksam
Gesetzliche Grundlagen zur Kennzeichnung von Gefahren und Gefährdung
Die rechtliche Grundlage bildet die Arbeitsstättenverordnung. Sicherheitskennzeichen müssen nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, konkret nach der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“, in Arbeitsstätten angebracht werden und kennzeichnen dort Gefahren, Verbote, Gebote, Rettungswege und Brandschutzeinrichtungen. Sie richten sich an Personen, die in bestimmten Bereichen arbeiten oder sich auch nur dort aufhalten.
Die Festlegung der entsprechenden Kennzeichnung erfolgt über die Gefährdungsbeurteilung (GBU). Für jeden Arbeitsplatz eines Unternehmens sowie bei Änderungen von zum Beispiel Arbeitsabläufen, -mitteln oder Maschinen muss durch Arbeitgeber*innen eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden (oft werden diese von Fachkräften für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzt*innen beraten). Hier werden Gefährdungen am Arbeitsplatz erfasst und anhand des STOP-Prinzips Maßnahmen festgelegt, um diese zu verhindern. Wenn weder Substitution noch technische oder organisatorische Maßnahmen die Gefährdung verhindern können, müssen sogenannte Sicherheitszeichen angebracht werden, um auf die Gefährdungen aufmerksam zu machen und Verhaltensregeln (persönliche Maßnahmen) zum Schutz vorzuschreiben.
Was sind Sicherheitszeichen und welche gibt es?
Sicherheitszeichen schützen Menschen oder im beruflichen Kontext Angestellte vor Gefährdungen. Dabei gibt es verschiedene Arten von Sicherheitszeichen: Verbotszeichen, Gebotszeichen, Warnzeichen, Rettungs- und Brandschutzzeichen. Damit diese gut unterschieden werden können, setzen sie sich je Gruppe aus einer geometrischen Form, einer Farbe und einem Symbol zusammen. Das Symbol befindet sich immer zur genauen Klassifizierung der Gefährdung oder der Handlungsanweisung in der Mitte des Zeichens.
Zur betrieblichen Sicherheitskennzeichnung gehören ergänzend noch Rettungszeichen wie die Kennzeichnung der Rettungs- und Fluchtwege, der Notausgänge oder der Erste-Hilfe-Einrichtungen und Brandschutzzeichen wie die Markierung von Feuerlöschern.
Sicherheitszeichen sind Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes, ersetzen aber keine Schutzmaßnahmen! Sie kommen dann zum Einsatz, wenn eine Gefährdung durch keine Maßnahme des STOP-Prinzips vollständig/ausreichend vermieden werden kann.
Warnzeichen
Gefahren frühzeitig erkennen und einordnen
- Gelbes Dreieck, schwarzer Rand, schwarzes Symbol
- Warnt vor Gefahr
Typische Warnzeichen am Arbeitsplatz sind z. B. die Warnung vor:
- elektrischer Spannung
- heißer Oberfläche
- Rutschgefahr
- schwebenden Lasten
- gesundheitsschädlichen Stoffen
Ein Warnzeichen warnt nur vor einer vorhandenen Gefährdung, es schreibt keinen konkreten Umgang oder ein Verhalten vor. Dazu benötigt es ein Gebotszeichen.
Zum Beispiel kann durch ein Warnzeichen auf eine erhöhte Lärmbelastung aufmerksam gemacht werden. Ein zusätzliches Gebotszeichen kann hier dann konkret vorschreiben, dass in diesem Bereich Gehörschutz getragen werden muss.
Beide Zeichen verfolgen also eine eindeutige eigene Aussage.
Gebotszeichen
Gefahren frühzeitig erkennen und einordnen
-
Blauer Kreis, weißes Symbol
-
Schreibt ein bestimmtes Verhalten vor
Im Arbeitskontext weit verbreitete Gebotszeichen sind unter anderem:
- Gehörschutz tragen
- Schutzhandschuhe tragen
- Schutzhelm tragen
- Sicherheitsschuhe tragen
- Atemschutz tragen
- Fußgängerwege benutzen
Wird anhand der GBU für einen bestimmten Tätigkeitsbereich vorgeschrieben, dass beispielsweise eine Schutzbrille getragen werden muss, dann muss dies auch entsprechend durch das Gebotszeichen gekennzeichnet werden. Gleichzeitig muss ebenfalls sichergestellt werden, dass die betroffenen Mitarbeitenden die erforderliche Schutzausrüstung zur Verfügung haben und diese korrekt verwenden können.
Verbotszeichen
Gefährliche Handlungen verhindern
-
Weißer Kreis, roter Rand, roter Querbalken
-
Untersagt ein bestimmtes Verhalten
Typische Beispiele für Verbotszeichen:
- Rauchen verboten
- Zutritt für Unbefugte verboten
- Berühren verboten
- Offenes Feuer verboten
- Essen und Trinken verboten
Verbotszeichen müssen eindeutig erkennen lassen, welche Handlung untersagt ist. Im beruflichen Kontext muss klar sein, dass das Verbot strikt durchgesetzt wird und im Rahmen einer Unterweisung allen Mitarbeitenden erklärt wurde.
Rettungszeichen und Brandschutzzeichen
Gefahren frühzeitig erkennen und einordnen
Rettungszeichen:
- grünes Quadrat oder Rechteck, weißes Symbol
- Kennzeichnung für Rettungs- und Fluchtwege, Notausgänge und Erste-Hilfe
Brandschutzzeichen:
- rotes Quadrat oder Rechteck, weißes Symbol
- Kennzeichnung für Einrichtungen zur Brandbekämpfung

Unterweisung
Sicherheitszeichen bringen nichts, wenn sie nicht verstanden werden. Ein Symbol oder Schild kann nur dann zur Sicherheit beitragen, wenn Mitarbeitende seine Bedeutung kennen und wissen, was zu tun ist. Deswegen müssen Unternehmen ihre Belegschaft über die an ihrem Arbeitsplatz eingesetzten Verbots-, Warn- und Gebotsschilder und die daraus folgenden Verhaltensregeln aufklären.
Sicherheitstechnische Unterweisungen müssen vor Arbeitsbeginn, bei Wechsel des Arbeitsplatzes und bei Änderungen wie neuen Arbeitsmitteln durchgeführt werden. In Unterweisungen muss genau auf den Arbeitsbereich, die Tätigkeit und mögliche Gefährdungen und vorgeschriebene Verhaltensweisen eingegangen werden, um einen sicheren Arbeitsalltag gewährleisten zu können.
Welche Sicherheitskennzeichnungen benötigt ein Unternehmen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten, da jedes Unternehmen, jede Branche und jeder Arbeitsplatz andere Gefährdungen mit sich bringen. Deswegen ist die Durchführung einer GBU für jeden Arbeitsplatz eines Unternehmens unerlässlich, um dort alle vorhandenen und möglichen Gefährdungen individuell festzustellen.
Rettungs- und Brandschutzzeichen sind in nahezu allen Arbeitsstätten relevant. Sie kennzeichnen unter anderem Fluchtwege, Notausgänge, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Feuerlöscheinrichtungen. Welche Zeiten in welchem Umfang benötigt werden, hängt von den räumlichen und betrieblichen Gegebenheiten ab.
Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitszeichen, Gefahrstoffspiktogrammen und Gefahrgutkennzeichnung?
Je nach Arbeitsbereich und Branche können neben den Sicherheitszeichen weitere Kennzeichnungssysteme relevant sein. Wenn etwa mit Gefahrstoffen oder im Gefahrguttransport gearbeitet wird. Diese erfüllen einen eigenen Zweck und dürfen nicht miteinander verwechselt oder ausgetauscht werden.
Sicherheitszeichen richtig anbringen und kontrollieren
Sicherheitskennzeichen müssen richtig angebracht sein. Das heißt, sie dürfen nicht verdeckt werden, müssen direkt und eindeutig zu erkennen sein und zugeordnet werden können. Bei neuen Maschinen und Stoffen müssen Gefährdungen anhand einer GBU neu analysiert werden und ggf. neue Warn-, Gebots- oder Verbotszeichen angebracht werden.
Worauf bei der Platzierung von Sicherheitskennzeichen geachtet werden sollte:
Freie Sicht
Das Zeichen darf nicht durch Türen, Maschinen, Regale etc. verdeckt werden.
Passende Größe
Die Größe des Zeichens richtet sich danach, aus welcher Entfernung es erkannt werden muss.
Ausreichende Beleuchtung
Form, Farbe und Symbol müssen ins Auge fallen und gut erkennbar sein.
Deutlicher Kontrast
Das Zeichen muss sich klar vom Hinter-/Untergrund abheben.
Eindeutige Zuordnung
Es muss klar erkennbar sein, auf welchen Bereich/Maschine/Tätigkeit sich das Zeichen bezieht.
Beständigkeit
Material und Ausführung müssen langlebig sein und auch bei Feuchtigkeit, Staub oder Witterung noch gut erhalten und erkennbar bleiben.
Regelmäßige Kontrolle
Die Zeichen sollten regelmäßig auf ihren Zustand und die Erkennbarkeit und Aktualität kontrolliert werden. Vor allem nach Umbauten, Umstrukturierungen, bei neuen Arbeitsmitteln oder Maschinen, nach (Beinahe-)Unfällen oder anderen Änderungen im Unternehmen.
Anzahl
Es muss übersichtlich bleiben und klar erkennbar, welche Zeichen zählen.
Fazit: Sicherheitszeichen müssen eindeutig, sichtbar und verständlich sein
Warnzeichen, Gebotszeichen und Verbotszeichen leisten einen wichtigen Beitrag zur Arbeitssicherheit im Betrieb. Sie machen Gefahren schnell sichtbar, geben verbindliche Verhaltensweisen vor und unterstützen dabei, Unfälle und Krankheiten zu vermeiden.
Eine wirksame Sicherheitskennzeichnung beginnt dabei immer mit der Gefährdungsbeurteilung und ihre Bedeutung wird durch eine Unterweisung an die Beschäftigten weitergegeben. Denn die Kennzeichnung kann nur zur Sicherheit beitragen, wenn sie von allen verstanden und wahrgenommen wird.