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Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignung: Wir klären auf

Bei den ganzen Begrifflichkeiten in der Arbeitsmedizin kann man schnell durcheinanderkommen. Wir klären auf, was Unternehmer*innen und Mitarbeitende rund um das Thema der arbeitsmedizinischen Vorsorge und der Eignungsuntersuchungen wissen sollten. Wie unterscheiden sich die beiden, was muss beachtet werden, welche Vorgaben herrschen und welche Rechte und Pflichten haben beide Parteien?

Was bedeuten „Vorsorge“ und „Eignung“ eigentlich?

Beide Begriffe sind Pflichten, die aus der Arbeitsmedizin stammen, und je nach Unternehmen und Tätigkeitsbereich verpflichtend durchzuführen sind.

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine präventive Beratung. Mitarbeitende werden hier über gesundheitliche Risiken an ihrem Arbeitsplatz aufgeklärt und bekommen Tipps, wie sie sich schützen können. 

Eine Eignung ist dagegen eine Überprüfung, ob die Person den Job ausführen kann. Hier soll herausgestellt werden, ob die/der Mitarbeitende körperlich und geistig in der Lage ist, eine bestimmte Tätigkeit sicher auszuführen. Und das, ohne, dass eine Gefährdung für sich selbst oder für Dritte entsteht. 

Von der G-Untersuchung zur Vorsorge und Eignung

Früher gab es die sogenannten „G-Untersuchungen“. Diese waren durchnummeriert und werden im allgemeinen Sprachgebrauch auch heute noch häufig verwendet, wie die G 25 für die Eignung „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“, die G 37 für die Vorsorge an Bildschirmarbeitsplätzen oder die G 20 als Vorsorge bei Lärmbelastung.  
Seit 2008 wurden diese Begriffe durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) abgelöst, die entsprechend die arbeitsmedizinischen Vorsorgen festlegt. 

 

Arbeitsmedizinische Vorsorge als präventiver Ansatz

Laut ArbMedVV: Ziel ist es, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen, einschließlich Berufskrankheiten, frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten. 

Dabei gibt es drei Arten der Vorsorge:

Pflichtvorsorge

Muss von Arbeitgeberinnen veranlasst werden. Die Pflichtvorsorge ist eine Tätigkeitsvoraussetzung für die Arbeitnehmerinnen. Ohne sie darf die Tätigkeit nicht aufgenommen werden. 

Angebotsvorsorge

Bei bestimmten Tätigkeiten mit gesundheitlichen Risiken müssen Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Die Teilnahme ist für die Beschäftigten freiwillig. 

Wunschvorsorge

Beschäftigte können eine arbeitsmedizinische Vorsorge wünschen, wenn ihre Tätigkeit mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein kann. Arbeitgebende müssen ihnen diese dann auch zuweisen. 

Bei welchen Tätigkeiten werden arbeitsmedizinische Vorsorgen benötigt?

Naheliegend sind Berufe mit offensichtlichen Gefährdungen wie optische Strahlung,  

Arbeiten mit bestimmten Gefahrstoffen und Lärm. Doch auch in der Pflege und im Krankenhaus braucht es Vorsorgen, beispielsweise um Hauterkrankungen durch das häufige Händewaschen, Desinfizieren und mögliche Krankheitserreger vorzubeugen. Und auch bei Bürojobs, unabhängig von Branche und Beruf, muss die Angebotsvorsorge für Bildschirmarbeitsplätze (ehemals G 37) angeboten werden.  

Eignung

Hier steht die Sicherheit der Mitarbeitenden, Kolleg*innen und Dritter im Fokus. Geprüft wird, ob Mitarbeitende der Tätigkeit, die sie im beruflichen Kontext ausführen sollen, körperlich und geistig gewachsen sind. Eignungen müssen vor Beginn der Tätigkeit durchgeführt werden. Erst nach bestandener Eignung darf mit der Arbeit begonnen werden. 

Eignungen müssen in bestimmten Abständen erneut durchgeführt werden und können auch anlassbezogen, z. B. bei begründeten Zweifeln, angeordnet werden. 

 

Für viele Tätigkeiten mit hohem Gefährdungspotential gibt es gesetzliche Vorgaben, die eine Eignungsuntersuchung verlangen.  
Dazu zählen: 

Atem­schutz­geräte

ehemals G 26.3 

Überdruck

ehemals G 31

Fahr­erlaubnis­verordnung

FeV

Strahlen­schutz­verordnung

StrlSchV

Trieb­fahrzeug­führerschein­verordnung

TfV

Wird eine Eignung verweigert, kann die betroffene Person die Tätigkeit nicht ausüben. 

Weitere Eignungsbeurteilungen können aufgrund der Gefährdungsbeurteilung oder einer Betriebsvereinbarung erforderlich sein, wie z. B.:

Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

ehemals G 25

Arbeiten mit Absturzgefahr

ehemals G 41

Arbeiten mit sauerstoffreduzierter Atmosphäre

ehemals G 28

Gesetzliche Lage: Wer ist wofür zuständig?

Unternehmer*innen tragen die Fürsorgepflicht für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeitenden. Das ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgelegt und wird u. a. durch die ArbMedVV, die DGUV Vorschrift 1 und die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert. 

Sie können sich dabei von Betriebsärzt*innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützen lassen. Diese beraten und helfen, Risiken im Unternehmen richtig einzuschätzen. Wenn die Pflichten in der Arbeitsmedizin vernachlässigt werden, kann das für Arbeitgeber*innen nicht nur rechtliche Konsequenzen und Geldstrafen mit sich bringen, sondern vor allem zulasten der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden gehen. Zusätzlich fördert es die Motivation und die Identifikation mit einem Unternehmen, wenn Mitarbeiter*innen merken, dass Arbeitgeber*innen sich um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden sorgen.  

Die Durchführung von Eignungsuntersuchungen und Vorsorgen muss durch Arbeitgeber*innen angeordnet und initiiert werden (außer bei der Wunschvorsorge). Durchgeführt werden die Vorsorgen und Eignungen von Betriebsärzt*innen, teils mit digitaler oder telemedizinischer Unterstützung. 

Was bedeutet das für Mitarbeitende?

Vorschlag: Arbeitsmedizinische Vorsorge betrifft Mitarbeitende direkt: Sie bietet die Möglichkeit, gesundheitliche Risiken am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und durch individuelle Beratung vorzubeugen. Bei einem Wechsel der Tätigkeit können je nach Gefährdung neue Vorsorgen erforderlich sein. 

Was ist aus Mitarbeitenden-Sicht wichtig zu wissen: 

  • Kosten: Alle Vorsorgen und Eignungen sind für Mitarbeitende kostenlos. Die Kosten trägt das Unternehmen. 
  • Freiwilligkeit: Pflichtvorsorgen und Eignungen müssen wahrgenommen werden, sonst kann die Tätigkeit nicht ausgeführt werden. Angebotsvorsorgen sind freiwillig und die Wunschvorsorgen können Mitarbeitende selbst einfordern. 
  • Vertraulichkeit: Alle Befunde aus den Vorsorgen und Eignungen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Arbeitgebende erfahren bei der Eignung nur, ob jemand für eine Tätigkeit geeignet ist oder nicht. Keine medizinischen Diagnosen oder Ergebnisse. 

Mit dieser Argumentation und vor allem der ärztlichen Schweigepflicht können Unternehmer*innen das Thema der Belegschaft gut verständlich erklären. 

Praxis Tipps für Arbeitgeber*innen

  • Planung: Welche Vorsorgen werden für welche Tätigkeit benötigt? Am besten gemeinsam mit der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt klären. Festlegen, wie die Vorsorgen am effizientesten zugewiesen und durchgeführt werden. 
  • Fristen: Vorsorgen und Eignungen müssen in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Diese Fristen sollten im Blick behalten werden. Das geht z. B. mit bestimmten Programm- oder Portallösungen wie dem ginihub der Arsipa. 
  • Dokumentation: Durchgeführte Vorsorgen und Eignungen sowie deren Ergebnisse müssen dokumentiert werden und im Bedarfsfall schnell nachgewiesen werden können. 
  • Sensibilisierung: Führungskräfte und Mitarbeitende sollten über Vorsorgen und Eignungen, den Sinn dahinter und den Ablauf aufgeklärt werden. Das sorgt für Verständnis und Akzeptanz. 

Fazit

Arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungen tragen maßgeblich zur Gesundheit und Sicherheit im Betrieb bei. Sie geben Unternehmer*innen bei gewissenhafter Durchführung außerdem Rechtssicherheit und sorgen dafür, dass sie ihrer Fürsorgepflicht nachkommen.  

Als Arsipa Gruppe, bieten wir professionelle Vorsorgen und Eignungen für Unternehmen an. Dabei werden unsere Kund*innen von einem Portal begleitet, das vollautomatisiert die Dokumentation übernimmt und an die Fristen erinnert. 

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen. Wir helfen Ihnen gerne weiter. 

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