Arbeitsmedizin & Arbeitssicherheit
ASA-Sitzungen / Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen
Die Arbeitsschutzausschuss-Sitzung, abgekürzt ASA-Sitzung, ist eine Sitzung des Arbeitsschutzausschusses, die viermal pro Jahr (ein Mal pro Quartal) stattfinden muss. Im Rahmen von ASA-Sitzungen werden grundlegende, strategische sowie aktuelle Themen der Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen besprochen. Sie ist nach § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten gesetzlich verpflichtend.
Teilnehmende sind in der Regel Geschäftsführer*innen, Betriebsleiter*innen, deren Vertreter*innen, Betriebsärzt*innen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeitenden-Interessenvertretungen (z . B. der Betriebsrat).