Arbeitsmedizin

Wunschvorsorge

Die Wunschvorsorge ist eine arbeitsmedizinische Beratung oder Untersuchung, die Arbeitnehmende auf eigenen Wunsch in Anspruch nehmen können.

Im Gegensatz zur Pflicht- oder Angebotsvorsorge geht die Initiative bei der Wunschvorsorge von der beschäftigten Person aus. Der Anspruch auf eine Wunschvorsorge besteht grundsätzlich bei allen Tätigkeiten, es sei denn, eine Gefährdung kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sicher ausgeschlossen werden.